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Hi
Sei V={f|f ist eine Funktion von [0,oo) nach IR}. für f,g und r definieren wir eine Addition und Skalarmultiplikation:
(f+g)(x) = f(x)+g(x) und (rf)(x)=r(f(x)).
Dadurch wird V zu einem IR-Vektorraum.
Welche folgenden Teilmengen von V seind Unterrräume von V ?
a) V1={f|fV,f(0)=2}
b) V2={f|fV,|f(x)|<=4 für alle [0,oo)}
c) V3={f|fV, f beschränkt}
d) V4={f|fV, f bijektiv}
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Hallo marc-mathe,
die Nullfunktion (f(0) = 0 für alle x aus [0,oo)) muss in einem UVR enthalten sein!
zu a)
die Nullfunktion ist nicht enthalten ==> V_1 ist kein UVR
zu b)
f(x) = 4 für alle x ist in V_2, aber 2*f(x) = 8 ist nicht in V_2 ==> V_2 ist kein UVR
zu c)
mit f und g aus V_3, dann gibt es s_1>0 mit |f(x)| 0 mit |g(x)| V_3 ist UVR
zu d)
die Nullfunktion ist nicht bijektiv ==> V_4 ist kein UVR
Gruß Rentnerin
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könntest du c.) etwas näher erläutern ?
Danke
Marc
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Sorry,
ich habe gar nicht bemerkt, dass die Antwortsoftware einen Großteil von c) verschluckt hat. Das was übrig geblieben ist, macht ja überhaupt keinen Sinn. Also nochmal!
zu c)
Sind f und g zwei beschränkte Funktionen aus V_3; dann gibt es Schranken s_1 für f und s_2 für g mit folgenden Eigenschaften:
|f(x)| < s_1 für alle x aus dem Definitionsbereich
|g(x)| < s_2 für alle x aus dem Definitionsbereich.
Setze s = s_1 + s_2, dann gilt für alle x aus dem Definitionsbereich
|f(x) + g(x)| <= |f(x)| + |g(x)| < s_1 + s_2 = s (Dreiecksungleichung!).
Damit ist f + g ebenfalls beschränkt und somit in V_3.
Ist f beschränkt und k aus R, dann gibt es eine Schranke s_1 für f, also
|f(x)| < s_1 für alle x aus dem Definitionsbereich.
Setze s = |k| * s_1, dann gilt für alle x aus dem Definitionsbereich
|k * f(x)| = |k| * |f(x)| < |k| * s_1 = s.
Damit ist k * f beschränkt, also k * f aus V_3.
Damit ist V_3 UVR von V.
Gruß Rentnerin
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ok, jetzt machts sinn
hab hier noch drei:
e) V_5={f|f V, f(x)=0 nur für endlich viele x [0,oo)}.
Ist doch sich ein UVR, da f(x)=0 für alle x in V_5, und m*f(x)=0 ist auch in V_5,
oder ?
f) V_6={f|f V, f ist differenzierbar mit f'(x)=f(x)}.
g) V_5={f|f V, f(x) ist rational für alle x in [0,oo)}.
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zu e)
Die Nullfunktion hat unendlich viele Nullstellen und gehört nicht zu V_5, also ist V_5 kein UVR.
zu f)
Mit f und g aus V_6 gilt für h = f + g:
h ist differenzierbar als Summe von differenzierbaren Funktionen,
h'(x) = f'(x) + g'(x) = f(x) + g(x) = h(x) für alle x aus dem Definitionsbereich.
Mit f aus V_6 und k aus R gilt für die Funktion h = k * f:
h ist als Produkt einer Konstanten mit einer diff.baren Funktion wieder differenzierbar,
h'(x) = k * f'(x) = k * f(x) = h(x) für alle x aus dem Definitionsbereich.
Damit ist V_6 ein UVR von V.
zu g)
Mit f(x) = 1 für alle x ist f in V_7, da f(x) rational ist; mit k = Wurzel(2) aus R ist aber h = k * f, also h(x) = Wurzel(2) für alle x nicht in V_7. V_7 ist kein UVR in V.
Gruß Rentnerin
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ok, danke dir
Marc
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