Mathematik online lernen im Mathe-Forum. Nachhilfe online
Startseite » Forum » Anfängerfragen / benötige Definition zu Begriffe

Anfängerfragen / benötige Definition zu Begriffe

Universität / Fachhochschule

Tags: Gastronomie, Hotel, Kaufmännisches rechnen, Restaurant

 
Antworten Neue Frage stellen Im Forum suchen
Neue Frage
c0mpadre

c0mpadre aktiv_icon

10:18 Uhr, 20.01.2018

Antworten
Hi, ihr Lieben!!

Ich beschäftige mich derzeit mit Fachrechnen in der Gastronomie.

Zu folgende Begriffe benötige ich bitte die Definition:

- Umsatzaufschlag
- Unterschied zwischen Bruttoumsatz (lt.Bon) und Gesamteinnahmen
- Unterschied zwischen Umsatzbeteiligung und Umsatzeigenanteil
- Was bedeutet genau "nach Abrechnung der Mehrwertsteuer"?

Ich freue mich natürlich auf jegliche Hilfe!

Viele Grüße
compadre
Online-Nachhilfe in Mathematik
Antwort
pleindespoir

pleindespoir aktiv_icon

01:50 Uhr, 21.01.2018

Antworten
"Universität / Fachhochschule"

echt ???

Habt ihr denn kein Buch ?
c0mpadre

c0mpadre aktiv_icon

00:58 Uhr, 23.01.2018

Antworten
Die Leute sind natürlich "die Besten", die dann lieber eine Gegenfrage stellen...
Dabei habe ich mich schon auf eine Antwort zu meinen Fragen gefreut.
Antwort
pleindespoir

pleindespoir aktiv_icon

01:34 Uhr, 23.01.2018

Antworten
Deine Fragen haben nichts mit Mathematik zu tun, sondern beziehen sich auf branchenbezogenes Fachrechnen. Die Begrifflichkeiten sind daher kein "mathematisches Allgemeingut" und daher auch Leuten mit überdurchschnittlichen Mathematikerfahrungen nicht unbedingt geläufig, ohne selber nachsehen zu müssen.

Wenn Du wirklich an einer Uni/FH studierst, solltest Du lernen, Informationen eigenständig beschaffen zu können. Aber auch an der Berufsschule werden Fachbegriffe nicht einfach so abgefragt, ohne vorher Hinweise auf Literatur oä zu geben.
Notfalls hilft auch die Gurgelsuchtmaschine ...

Was die Mehrwertsteuerthematik angeht, ist die kaum in wenigen Zeilen zu beschreiben - da könnte ich Dir gerne ein Fachbuch vorlesen und als Hörbuch bei YT hochladen, falls Dir selbstlesen zu anstrengend sein sollte.
Übrigens gibt es bei der Hotellerie einige besonders bescheuerte Gesetze, die dem üblichen MWSt. - Fiasko noch das Sahnehäubchen aufsetzen. Auf der Seite des Gastes ist die Vorsteuer auch nicht in allen Fällen so ohne weiteres abziehbar, auch hier tonnenweise Sonderregelungen, die in den letzten 30 Jahren (als ich den Mist gelernt habe) sicher nicht abgeschafft, sondern eher durch weitere Beamtenhirnfürze zusätzlich aufgebläht wurden.

Für konkrete Fragestellungen, die einen Schimmer Vorleistung und Eigeninitiative des Fragestellers erkennen lassen, stehe ich immer wieder gerne zur Verfügung.







Frage beantwortet
c0mpadre

c0mpadre aktiv_icon

03:09 Uhr, 24.01.2018

Antworten
Wegen der Mhrwst übertreibst du, falls du es nicht weiß. Zum Glück hat mir jemand woanders weitergeholfen, der offenbar einfach mal etwas gutes für die Menschheit tun wollte.
Ich danke dir trzd. für dein Angebot.

Bis nächstes mal
euer compadre