Mathematik online lernen im Mathe-Forum. Nachhilfe online
Startseite » Forum » Aussagen zur Analysis, Beweisen oder Widerlegen

Aussagen zur Analysis, Beweisen oder Widerlegen

Universität / Fachhochschule

Differentiation

Funktionen

Stetigkeit

Tags: Differentiation, Funktion, Stetigkeit

 
Antworten Neue Frage stellen Im Forum suchen
Neue Frage
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

15:52 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Hallo,

diesen Thread möchte ich gern für eine Aufgabe mit verschiedenen Behauptungen nutzen, welche es zu beweisen oder zu widerlegen gilt. Zu einigen habe ich eine Idee, und würde gern wissen ob diese korrekt ist. Zu anderen fehlt mir leider ein Ansatz und ich würde mich über Tips freuen.

(a) Sind f,g: differenzierbar, so ist auch gf: differenzierbar.

Diese Aussage ist wahr für gf: und folgt aus der Kettenregel für differenzierbare Funktionen.

Mich stört jedoch der Betrag. Da die Betragsfunktion nicht differenzierbar ist, denke ich, dass dann auch die Verkettung der Betragsfunktion mit einer differenzierbaren Funktion nicht differenzierbar ist.

Ist diese Annahme korrekt und wie kann ich dies konkret fassen?

Idee: Sei f:x-x und g:xx differenzierbar in

So ist g(f(x))=(gf)(x) die Betragsfunktion und damit nicht differenzierbar



Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert):
"Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen."
Hierzu passend bei OnlineMathe:
Funktion (Mathematischer Grundbegriff)
Stetigkeit (Mathematischer Grundbegriff)

Online-Übungen (Übungsaufgaben) bei unterricht.de:
 
Online-Nachhilfe in Mathematik
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

16:01 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Dein Gegenbeispiel sieht ok aus.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

16:15 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Okay, danke. Bei der nächsten weiß ich jedoch nicht wo ich ansetzen soll. Klingt eigentlich ganz plausibel, aber wie argumentiere ich?

(b) Ist I ein Intervall, f:I stetig, monoton wachsend und bijektiv, so ist f differenzierbar.
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

16:23 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Glaubst du die Aussage ist richtig, oder nicht?
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

16:24 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Ich bin mir nicht sicher, würde aber eher nach einem Beweis für die Richtigkeit suchen, da mir kein Gegenbeispiel einfällt.
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

16:30 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Siehe Bild. Immer noch der Meinung, dass die Aussage richtig ist?

Unbenannt
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

16:50 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Stimmt, einen Knick kann ich ja überall einbauen, ähnlich der Betragsfunktion.

Wie führe dann den Beweis formal über die Unterschiedlichkeit von rechts- und Linksseitigem Grenzwert?
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

16:53 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Erstmal musst du einen passenden Funktionsterm für ein Gegenbeispiel finden. Wenn du möchtest, kannst du dann noch zeigen, dass der Grenzwert des Differenzenquotienten an der Knickstelle nicht existiert.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

17:01 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Einen Knick modelliere ich mit einer abschnittsweisen Definition, die den Funktionswert am Ende des einen Intervall in das andere Intervall mitnimmt?

Also der Form

f(x)=10x für x<1

f(x)=x+10 für x1

Aber geht das nicht auch in beiden Fällen gegen 10?
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

17:05 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Deine angegebene Funktion ist nicht stetig und auch nicht bijektiv.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

17:21 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Wie baue ich denn so eine Funktion? Ich bin mir auch gerade nicht sicher, warum meine Funktion nicht bijektiv und nicht stetig ist.
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

17:27 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Deine angegebene Funktion ist bei x=1 nicht stetig. Es gilt limx1-f(x)=101=10 aber limx1+f(x)=1+10=11 also limx1-f(x)limx1+f(x) und damit existiert limx1f(x) nicht.

Und die angegebene Funktion ist nicht bijektiv, weil sie nicht surjektiv ist. Es liegt nämlich kein Wert aus dem Intervall [10,11) in der Bildmenge.

Die beiden linearen Funktionen müssen an der Knickstelle den selben Funktionswert haben, dann löst sich dein Problem.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

17:29 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Oh, so wollt ich das auch eigentlich bauen ... Sry.

mit

f(x)=10x für x<1

f(x)=x+9 für x1

passt es dann oder?
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

17:33 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Ja jetzt passt das Gegenbeispiel. Wobei du I= wählen musst, um Bijektivität zu erreichen.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

18:28 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Stimmt. Das Intervall darf ich aber ja für das Gegenbeispiel beliebig wählen.

Passt das dann für die Ungleichheit beim Differenzenquotienten?

limx1-10x-10x-1=10(x-1)x-1=10

limx1+x+9-10x-1=x-1x-1=1

Also jeweils die Funktionsdefinition für den Abschnitt einsetzen und Grenzwert bestimmen.

Da limx1-f(x)-f(1)x-1limx1+f(x)-f(1)x-1 ist f in x0=1 nicht differenzierbar.

(e)

Existieren limxx0-f(x) und limxx0+f(x) , so existiert auch limxx0f(x)

Die Aussage ist falsch:

Sei f: definiert als f:xx für x1 und f:xx+5 für x>1.

Damit existieren limx1-f(x) und limx1+f(x) mit

limx1-f(x)=limx1-x=1

limx1+f(x)=limx1-(x+5)=6

Aber da: limx1-f(x)=16=limx1+f(x) existiert limx1f(x) nicht.

Damit ist f in x0=1 nicht stetig.

Ich denke diese Aufgabe sollte so korrekt sein. Daher poste ich schonmal die nächste.

(d)

Sei fC(). Die Potenzreihe n=0f(n)(x0)n!xn ist die Taylorreihe von f um 0.

Hier verstehe ich nicht, was ich beweisen soll. Da ein offenes Intervall ist und fC() ist dies nach Definition der Taylorreihe aus unserem Skript für die Taylorreihe von f um x0=0 gegeben. Reicht als Beweis ein Verweis auf die Definition oder habe ich hier eine Bedingung vergessen?


Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

18:37 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Nein du darfst das Intervall nicht beliebig wählen. Nur mit I= hast du Bijektivität.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

18:39 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Ja, ich meinte vielmehr: Ich darf mir ein konkretes Intervall für mein Gegenbeispiel wählen, damit die Bedingungen erfüllt sind, jedoch nicht die Folgerung daraus.
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

18:45 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Achso ok dann hatte ich deine Aussage falsch verstanden.
Deine Ideen zu (e) sind richtig.
Bei (d) muss es korrekterweise n=0f(n)(x0)n!xn heißen.
Entweder hast du dich verschrieben, oder die Aussage ist falsch.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

18:48 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Sorry again, war ein Tipfehler von mir. x^n steht dabei. In diesem Sinne reicht ein Verweis auf die Definition als Beweis?
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

18:52 Uhr, 12.08.2012

Antworten
Definitionen muss man nicht beweisen.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

08:50 Uhr, 13.08.2012

Antworten
Okay, dann bleibt das so stehen.

(f) Die Funktion f(x):=sin(arctan(x))*arctan(sin(x)) ist gerade.

Es muss gelten: f(x)=f(-x)

Da sowohl der Sinus als auch der Arcustangens ungerade sind, gilt für diese Funktionen:
-f(x) = f(-x)

f(x)=sin(arctan(x))*arctan(sin(x))=-sin(arctan(x))*-arctan(sin(x))=
sin(-arctan(x))*arctan(-sin(x))=sin(arctan(-x))*arctan(sin(-x))=f(-x)

Die Aussage ist also wahr.

Frage dazu: Wie ist das prinzipielle Vorgehen um zu zeigen, dass eine Funktion ungerade ist? Für den Sinus haben wir dies über die Definition als Reihe gemacht und dort einfach umgeformt. Für den Arcustangens habe ich im Skript allerdings keine solche Darstellung gefunden.

(g) (1+2i)100 ist reell
Dabei wollte ich mich an einem Beispiel aus dem Skript orientieren. Bei dem (1+i)2011 berechnet werden sollte. Hier scheitert es aber an arctan(2). Dieses Ergebnis kenne ich nicht.

Sei z=x+yi mit x=1 und y=2 Element der Menge \ {0}

Dann ist r=x2+y2=12+22=5 und φ=arctan(2)

Also ist:

(1+2i)100=5100ei*100*arctan(2)=550ei*100*arctan(2)

Jemand einen Tip?


Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

10:43 Uhr, 13.08.2012

Antworten
zu (f): Wenn du folgende Regeln (zitiert aus Wiki) kennst, dann geht es schnell:
- Die Komposition einer ungeraden Funktion mit einer ungeraden Funktion ist ungerade.
- Das Produkt zweier ungerader Funktionen ist gerade.
Dein Weg ist aber natürlich auch möglich. Und das prinzipielle Vorgehen geht über die Definition.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

11:20 Uhr, 13.08.2012

Antworten
Die Regeln haben wir leider im Skript nicht angegeben und ich müsste sie somit auch erst beweisen.

Die Eigenschaft des Arcustangens beweist man dann wie die des Sinus und des Kosinus über die zugehörige Taylorreihe? Dann einsetzen und umformen?

Hast du auch eine Idee zu (g)?
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

11:58 Uhr, 13.08.2012

Antworten
sin(x) ist ungerade und cos(x) ist gerade, also ist tan(x)=sin(x)cos(x) ungerade und damit ist auch die Umkehrfunktion arctan(x) ungerade.
Für die andere Aufgabe müsst ich mich erstmal wieder einlesen, da habe ich aber gerade keine Lust zu. Vielleicht später.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

12:07 Uhr, 13.08.2012

Antworten
Also neuer Satz sinngemäß: f ist ungerade, dann ist auch f-1 ungerade.
Finde ich allgemeine etwas schade, dass wir diese Sätze im Skript nicht mal formuliert haben. Sind ja doch recht nützlich.

Wäre supi, wenn du Zeit und Lust findest für die Aufgabe. Hat auch noch etwas Zeit bis zur Klausur (knapp 3 Wochen).
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

12:16 Uhr, 13.08.2012

Antworten
1+2i kannst du auch schreiben als 5eiarctan(2). Daraus folgt:
(1+2i)100=550e100iarctan(2)=550cos(100arctan(2))+i550sin(100arctan(2))
Da sin(100arctan(2))-0,69 ist die Zahl nicht reell.
Aber keine Ahnung, ob das so gedacht war.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

20:46 Uhr, 14.08.2012

Antworten
danke dir, fürs ansehen. Zumindest habe ich dann schonmal eine mögliche Idee.

(h)

Ist f: bijektiv und differenzierbar, so ist f-1: ebenfalls differenzierbar.

Die Aussage ist falsch. Als Gegenbeispiel diene hierzu:

I=[0,) und f(x)=x2. Dann ist fʹ(x)=2x, was bedeutet, dass fʹ(0)=0 ist. Hierbei ist die Umkehrfunktion f-1(x)=x in x0=0 nicht differenzierbar, denn es gilt:

limx0+x-0x-0=limx0+xx=limx0+1x=

Die Bedingung fʹ(0)=0 wäre hier also erforderlich gewesen.

Warum ist aber: limx0+xx=limx0+1x= ?

Den Schritt kann ich gerade nicht ganz nachvollziehen.
Antwort
hagman

hagman aktiv_icon

21:18 Uhr, 14.08.2012

Antworten
Die Aussage lautet: Sei f: bijektiv und differenzierbar ...
Dann sollte dein Gegenbeispiel auch eine Funktion f: beinhalten und nicht nur eine auf einem Teilintervall.
Aber die Idee, f so zu wählen, dass f'(0)=0 ist, ist schon einmal vielversprechend (denn es müsste ja laut Kettenregel (f-1)'(f(0))f(0)=1 gelten).
Kannst du eine bijektive, diffbare Funktion f: angeben mit f'(0)=0?
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

21:21 Uhr, 14.08.2012

Antworten
Nun es gilt doch x=xx also xx=1x
Das Gegenbeispiel finde ich allerdings nicht passend, da doch von f: die Rede ist. Besser wäre meines Erachtens f:,  xx3.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

21:24 Uhr, 14.08.2012

Antworten
Danke euch beiden. Die Nicht-Bijektivität von x2 auf wegen x2>0 für alle x, hatte ich nicht bedacht.

Für heute ist aber erstmal Pause, morgen gehts weiter :-)
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

21:30 Uhr, 14.08.2012

Antworten
hagman hat sich in der Klammer übrigens verschrieben. Vielleicht findest du ja selbst heraus wie es korrekt lauten muss. :-)
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

21:44 Uhr, 14.08.2012

Antworten
Müsste ja dann lauten:

(f-1)ʹ(f(0))*fʹ(0)=1

Wegen Umkehrregel:

(f-1)ʹ(f(0))=1fʹ(f-1(f(0))=1fʹ(0)

Das meintest du?
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

21:48 Uhr, 14.08.2012

Antworten
Ja genau.
Antwort
hagman

hagman aktiv_icon

21:49 Uhr, 14.08.2012

Antworten
Ich habe jetzt nicht gesehen, wo ich mich verschrieben habe.
Wenn g: (linke) Umkehrfunktion von f: ist, gilt per Definition g(f(x))=x für alle x.
Wenn f und g differenzierbar sind, liefert beiderseitiges Differenzieren (links wegen Kettenregel)
g'(f(x))f'(x)=1.
Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

21:50 Uhr, 14.08.2012

Antworten
Du hast ausversehen (f-1)'(f(0))f(0)=1 geschrieben anstatt (f-1)'(f(0))f'(0)=1.
Antwort
hagman

hagman aktiv_icon

21:54 Uhr, 14.08.2012

Antworten
D'oh! Bei den Unmengen an Klammern und Striche hab ich den jetzt echt minutenlang übersehen (vor allem, da ich mir sowieso ganz sicher war, den getippt zu haben). Das sind echt die Sachen, die man selbst nicht mehr sieht, danke.
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

09:36 Uhr, 15.08.2012

Antworten
(i)

f:{0 mit f(x)=1x ist stetig.

Sei x0\{0} und (an) eine Folge in \{0} mit limnan=x0. Dann gilt:

limnf(an)=limn1(an)=limn1limn(an)=1x0

Damit ist die Stetigkeit in x0 gezeigt, und da x0 beliebig wahr, folgt daraus die Stetigkeit von f.

Ist das so ausreichend oder muss ich mit diesem ekligen ε-δ-Kriterium hantieren? (werde ich wohl vor der Klausur aber nochmal machen müssen :()

(j)

Ist f: eine Funktion mit f(x)0 für alle x, so gilt abf(x)dx0 für jede Wahl von a,b mit a<b

Diese Aussage ist wahr (habe keine Fallstrick gesehen, an dem die offensichtliche Annahme scheitert). Etwas stutzig macht mich die Tatsache, dass nicht gefordert ist, dass die Funktion integrierbar sein muss (wird das als selbstverständlich vorausgesetzt?).

Seien nun f wie oben definiert und g: mit g(x)=0 für alle x.

Aus der Monotonie folgt dann, wegen: g(x)f(x) für alle x:

abg(x)dxabf(x)fxab0dxabf(x)dx0abf(x)dx


Antwort
Shipwater

Shipwater aktiv_icon

10:56 Uhr, 15.08.2012

Antworten
(i) ist meiner Meinung nach in Ordnung. Du benutzt das Folgenkriterium und die Grenzwertsätze für Folgen um die Stetigkeit von x1x zu zeigen.
(j) Wenn man die Integrierbarkeit von f voraussetzt, dann finde ich deine Idee gut.
Du hast in deinem Beweis dann allerdings zwei mal = anstatt geschrieben.
Also auf [a,b] gilt laut Voraussetzung 0f(x) also auch ab0dxabf(x)dx und damit sofort 0abf(x)dx
barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

13:08 Uhr, 15.08.2012

Antworten
Für die (j) hätte also in der Aufgabenstellung die Integrierbarkeit vorausgesetzt werden müssen?

Die Folgerungspfeile habe ich ergänzt :-)

(k) Es gibt eine Funktion f:2 mit δ1f(x,y)=xy und δ2f(x,y)=y2

Diese Aussage ist falsch, denn nach Satz von Schwarz muss für diese Funktion gelten:

δ1δ2f(x,y)=δ2δ1f(x,y)

Jedoch gilt:

δ1δ2f(x,y)=0x=δ2δ1f(x,y)

Kann man das machen?

Meine 1. Idee war, die Stammfunktionen der Partiellen Ableitungen zu bilden. Wie notiert man sowas?

----------
Nochmal eine Rückfrage zur (g)

Warum ist sin(100arctan(2)) nicht reell? Ich habe in der Lerngruppe etwas diskutiert, und dabei ist die These aufgekommen, dass wenn kein i mehr enthalten ist, die Zahl reell ist bei diesem Aufgabentyp.





Antwort
hagman

hagman aktiv_icon

17:41 Uhr, 15.08.2012

Antworten
Bei (j) musst du selbst entscheiden, ob du lieber "Unter der zusätzlichen Voraussetzung, dassf integrierbar ist, gilt die Aussage, weil ..." oder "Die Aussage ist falsch, da für nicht integrierbares f der Ausdruck noch nicht einmal definiert ist. Ein solches f ist beispielsweise ..." schreibst.

-

Man muss bei k) natürlich peinlich genau die Voraussetzungen von Schwarz prüfen. Die zweifache Diffbarkeit von f steckt nicht in den Voraussetngen, sondern ergibt sich daraus, dass die gegebenen ersten partiellen Ableitungen offensichtlich total diffbar sind.

-

Bei g) hat doch keiner behauptet sin(100 arctan(2)) wäre nicht reell!?
Vielmehr ist mit Taschenrechnergenauigkeit sin(100 arctan(2)) -0,69 (also durchaus reell), aber weil -0690 ist, ist 550cos(100 arctan(2)) +i550sin(100 arctan(2)) nicht reell.
Die Verwendung von Taschenrechner o.ä. ist hier natürlich kritisch, denn selbst wenn der für sin(100 arctan(2)) eine wie 0 aussehende Zahl ausgespuckt hätte, müsste der Imaginärteil (zumal nach Multiplikation mit 550) keineswegs =0 sein.
(Beispielsweise ist eπ163-6403203-744 praktisch "ununterscheidbar" von 0, und trotzdem 0)

Das dumme an g) ist, dass ein "ordentlicher" nachweis von (1+2i)100 ziemlich tiefes Wissen aus dem Bereich Zahlentheorei erfordert: Im Ring [i] gibt es so etwas wie Primzahlen, und zwar p1=1+i,p2=3,p3=2+i,p4=2-i,p5=7,p6=11,p7=3+2i,p8=3-2i,... und ähnlich wie in gibt es eindeutige Primfaktorzerlegung (wobei man noch "Vorzeichen" 1,-1,i,-i berücksichtigen muss)
Nun ist 1+2i=ip3, also (1+2i)100=i100p3100=p3100. Die komplex konjuguierte Zahl hierzu ist (1+2i)100¯=p4100. Wegen der unterschiedlichen Primfaktorzerlegung gilt (1+2i)100(1+2i)100¯, also (1+2i)100.


barracuda317

barracuda317 aktiv_icon

10:35 Uhr, 17.08.2012

Antworten
(k) Hier würde dann zum Nachweis der n-mal stetig Differenzierbarkeit ausreichen jeweils auf die Verkettung stetiger, differenzierbarer Funktionen zu verweisen?

(g) Da habe ich wohl nicht genau gelesen und damit greift wieder meine anfangs überlegte These:

"Fällt das i weg, ist die Zahl reell"

Ich war schon etwas verwirrt, warum das plötzlich nicht so funktionieren soll.

Deine Überlegungen zu einem "ordentlichen" Beweis sind für diese Aussage vermutlich (oder hoffentlich *g*) nicht erforderlich.

(l) Ist f: stetig, so ist die Funktion g: mit g(x)=0xf(t)dt differenzierbar.

Ich bin der Meinung, dass diese Aussage wahr ist.

Dabei habe ich mir überlegt:

g(x)=0xf(t)dt=F(x)-F(0) Da die Ableitung von F(x) jedoch f(x) ist, und (x) definiert ist, muss ja F(x) differenzierbar sein. Habe ich etwas übersehen?
Antwort
hagman

hagman aktiv_icon

18:14 Uhr, 22.08.2012

Antworten
Da f als stetig vorausgesetzt wurde, ist g'=f (das ist der Hauptsatz der D/I-Rechnung)