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Habe zu einem Beispiel ein kleines Problem, ich verstehe bei der Induktion von Ungleichungen leider nicht wie man abschätzt, mir kommt vor ich übersehe da immer etwas.
Beispiel: Beweisen Sie mit vollständiger Induktion, dass gilt wenn nur groß genug ist. Wie groß muss mindestens sein, begründen Sie Ihre Schritte ausführlich!
Induktionsanfang:
(falsche Aussage) (falsche Aussage) (wahre Aussage)
->Somit muss mindestens 3 sein!
Induktionsvoraussetzung: Induktionsbehauptung:
Induktionsschritt:
.
jetzt muss ich ja Irgendwie die Induktionsvoraussetzung verbauen, da bin ich aber gerade noch überfragt.
LG. Thomas
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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Du kannst folgendermaßen weiterabschätzen: (weil die Wurzel monoton wachsend ist) (Weil nach Induktionsvoraussetzung (weil da du ja bereits bestimmt hast, dass die Formel nur für gilt) Ich hoffe das hat dir weitergeholfen, LG
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Okay, ich versuchs mal nachzuvollziehen, du hast ja im Endeffekt den Term welchen wir vorher ausmultipliziert haben, mit dem selben Term erweitert mit verglichen, aber warum nehmen wir nicht den anderen Term ?
Also: dass fände ich logischer, als deine Lösung (welche natürlich stimmt), ich möchts nur verstehen deshalb frag ich! LG.
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Die Abschätzung könntest du auch machen, die bringt dir aber nichts, weil du ja die Induktionsvoraussetzung einsetzten möchtest. Deshalb schätzt du ab, weil Dann kannst du auf den ersten Teil des Terms die Induktionsvoraussetzung anwenden, . also in den obigen Term eingefügt: Nun weiß man ja, dass ist, also kann man das wieder einsetzten und erhält: Damit hat man insgesamt gezeigt, dass: Somit wäre die Induktionsbehauptung bewiesen. Hoffe die einzelnen Schritte sind jetzt etwas verständlicher, LG
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Wenn man die zu beweisenden Ungleichung durch dividiert, erhält sie übrigens die einfachere Form
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Bei der Division müsste doch bleiben, oder habe ich da jetzt was übersehen?
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Okay, darf man also bei ungleichungen beliebig ergänzen, also könnt ich auch ein reinschmeißen,was natürlixh keinen Sinn ergibt, da wir ja die I.V nicht einsetzen können?
Aber warum schreib ich dann den linken Teil überhaupt auf, da kann ich ja gleich den Rechten Term nehmen und mit vergleichen?
LG.Thomas
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"oder habe ich da jetzt was übersehen?" Ja, du hast übersehen, dass gilt.
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Klar, war wohl schon etwas müde, danke, haha :-)
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