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Hallo,
Klassenarbeit Gymnasium Klasse 8.
Folgende Aufgabe:
"Löse die Gleichung 4/3"
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ?
Danke.
Jens (Papa eines Achtklässlers)
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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pivot
00:22 Uhr, 11.07.2019
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Hallo,
die Gleichung ist
Nun die Gleichung auf beiden Seiten mit x multiplizieren.
Somit kann man auf der linken Seite der Gleichung x kürzen.
Die Gleichung auf beiden Seiten mit 3 multiplizieren.
Jetzt kann man auf der rechten Seite der Gleichung 3 kürzen.
Schlussendlich die Gleichung durch 4 teilen. Auf der rechten Seite bleibt nur x übrig. Und geteilt durch ist gleich . Somit erhält man
Das war jetzt der ausführliche Weg.
Gruß
pivot
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"Kreuzmultiplikation"
"Zähler-Nennertausch auf beiden Seiten"
mfG
Atlantik
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Schönen Dank @pivot und @Atlantik.
Mein Sohn hat den ausführlichen Weg @pivots gewählt, aber nur einen von zwei möglichen Punkten bekommen.
Die "richtige" Antwort für 2 Punkte wäre gewesen: (mit Rechenweg) und ≠ 0.
Wäre mir neu, dass man beim Lösen einer Gleichung auch Nichtlösungen angeben muß.
Oder beinhaltet die Aufgabenstellung "Löse die Gleichung ..." auch die Aufstellung des Definitionsbereichs ?
Grüße Jens
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pivot
19:42 Uhr, 11.07.2019
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Nur wenn der Definitionsbereich die Lösung einschränkt muss der Definitionsbereich berücksichtigt werden. Das ist aber hier nicht der Fall. Die Lösung der Gleichung ist . Das schließt automatisch ein, dass ist.
Für die Bestimmung der Lösung an sich hätte es meiner Meinung nach keinen Punktabzug geben sollen.
Vielleicht muss er bei dem/der Lehrer(in) den Definitionsbereich angeben bevor er mit irgendwelchen Rechenoperationen anfängt. Ohne der Kenntnis der genauen Aufgabenstellung ist das spekulativ.
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"Für die Bestimmung der Lösung an sich hätte es meiner Meinung nach keinen Punktabzug geben sollen."
Sehe ich genauso.
"Ohne der Kenntnis der genauen Aufgabenstellung ist das spekulativ."
Die genaue Aufgabenstellung habe ich unter #1 gepostet.
Denkbar wäre höchstens, dass die Lehrkraft während der Klausur mündlich die Aufgabe erweitert hat.
Aber dann hätte sie bei der Korrektur schreiben müssen "Es fehlt der Definitionsbereich ".
Tatsächlich schrieb sie "Es fehlt x≠0".
Den Fred habe ich eröffnet, weil ich wissen wollte ob die "Lösung einer Gleichung" die Behandlung von x≠0 als Nichtlösung oder als Definitionsbereich mit einschliesst.
Grüße Jens
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Hinweis an die Lehrerin: "x=12" zieht unmittelbar nach sich, dass x keinesfalls 0 sein kann.
Als Lehrer hat man immer wieder KollegInnen, für die man sich fremdschämen muss.
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"Für die Bestimmung der Lösung an sich hätte es meiner Meinung nach keinen Punktabzug geben sollen." Wer garantiert dir denn, dass der berechnete Wert tatsächlich eine Lösung der Gleichung ist? Das steht doch erst dann fest, nachdem überprüft wurde, dass tatsächlich ein gültiger Wert, also ein Wert aus der Definitionsmenge der Gleichung ist.
Bei einer anderen Aufgabe mit in der Angabe hätte ja durchaus bei ebenso völlig korrekter Rechnung rauskommen können. Und das müsste dann eben nach Vergleich mit der Definitionsmenge zu dem Schluss führen, dass die Gleichung keine Lösung hat.
Ein Punkteabzug erscheint mir also durchaus gerechtfertigt. Vor allem dann, wenn in der Schule entsprechene Augfgaben ebnso korrekt abgehandelt wurden. Ob der Abzug gleich des ganzen Beispiels betragen soll, darüber mögen sich die Experten streiten.
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Bei ist es notwendig den Definitionsbereich anzugeben.
Also alle außer 0.
Sind nun die Nullstellen dieser Funktion zu bestimmen, führt dies zu:
mit
Hier sind wir nun aber bei "Löse die Gleichung "angelangt.
Dies ist nun schlichtweg keine Funktion mehr sondern eine Gleichung, die gelöst werden soll. Da kommt es nun auf die vorherigen Lerninhalte und Absprachen an, ob der Definitionsbereich mit angegeben werden soll.
mfG
Atlantik
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Enano
13:26 Uhr, 12.07.2019
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"Wäre mir neu, dass man beim Lösen einer Gleichung auch Nichtlösungen angeben muß."
Mir auch, zumal nichts dergleichen in der Aufgabenstellung gefordert wurde, also ist . ein Punktabzug nicht gerechtfertigt.
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