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Hallo, ich bin Lehrer an einem Gymnasium und habe, nachdem ich die vor kurzem geschriebene Mathe Arbeit in einer neunten Klasse zurückgegeben habe, eine Beschwerde eines Schülers erhalten. Ich habe die Aufgabe um die es geht im Anhang rot markiert. Ich habe dem Schüler Punkten gegeben, da er keinen Rechenweg notiert hat und er das Ergebnis, das übrigens richtig ist auch geraten haben könnte, aber auch wenn die Lösung korrekt ist, kann ich seinen Lösungsweg nicht nachvollziehen, deshalb der Punktabzug. Ich bitte euch nun um Folgendes: Begründet mir aus objektiver Sicht, ob ihr die Punktevergabe als gerechtfertigt anseht, oder wenn nicht, warum nicht und wieviel Punkte ihr gegeben hättet. Liebe Grüße Friedrich Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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In der Angabe ist nicht vermerkt, dass eine schriftliche Berechnung erfolgen muss. Meine Schüler würden das als "Kopfrechnung" auffassen und das Ergebnis hinschreiben. Vorallem erfordert keine Rechnung. |
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Wegen ist es naheliegend zu vermuten,dass er das im Kopf gerechnet hat. Soweit ich weiß, muss aber in der Schule immer ein Rechenweg geliefert werden.Bei hat er das ja auch getan. |
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In ähnlich gelagerten Fällen füge ich den Texten meist hinzu : " . und begründe deine Entscheidung. " Und die Überprüfung von und unterscheiden sich ja nur marginal. |
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Es ist aber seit Klasse 5 so, dass ein Lösungsweg notiert wird, steht zwar nirgendwo und wurde auch nicht gesagt, war bis jetzt aber der Fall. Bitte fügt hinzu, wieviele Punkte ihr bei einer derartigen Antwort geben würdet. |
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Ich füge einen Link zu einer Abstimmung hinzu. Dort kann man abstimmen, ob der Schüler die volle Punktzahl verdient hat. Link: strawpoll.de/7x7gff6 |
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Ich bin kein Lehrer. Ich ahne, Bild 1 ist die Aufgabenstellung, Bild 2 die Klassenarbeit des Schülers, in roter Schrift die Korrektur. Meine Meinung: Bei hat er ja gezeigt, dass er gerechnet hat. Schade nur, dass er es durchgestrichen hat. Bei finde auch ich, dass nicht nur keine Rechnung erforderlich ist, sondern sogar die Schüler angehalten und gefördert werden, nicht nur stur zu rechnen, sondern erst mal das Hirn einzuschalten. Also hier: ist der 'y-Achsenabschnitt'. Also, wie finde ich denn den? Wenn ich eine Skizze von einer Funktion anfertige, dann ist alles grob skizzenhaft, nur den y-Achsenabschnitt, der geht mir durch den Kopf, und den versuche ich in der Skizze ungefähr in Proportionen zu irgend einem Maßstab zu setzen. Bei ist tatsächlich nicht zu erkennen, ob die überhaupt bearbeitet, bedacht oder begründet ist. Ich weiß nicht recht, wie scharf der 'Umgangston' in diesem Fall ist, und wie deutlich möglicherweise aus vorherigen Klassenarbeits-Besprechungen gemacht und kommuniziert wurde, dass es ohne Begründung keine Punkte gibt. Formal wurde die Aufgabe gelöst. Die Fragestellung "Welcher der folgenden Punkte" impliziert den Singular, . heisst EINZAHL. Einfühlungsvermögen heisst, man muss drüber nachdenken, was ein vernünftiger Leser daraus verstehen KÖNNTE. Es ist möglich, dass ein Leser den Hirnschluss-Gedanken hatte, dass wenn ein Punkt erkannt wurde, keine weiteren Punkte zu hinterfragen sind, weil nur ein Punkt in Frage kommt, bzw. die Frage beantwortet. Ich halte volle Punktzahl für möglich. Oder aber, wenn wie angesprochen ein strengeres Begründungsgebot kommuniziert war, einen Abzug für die fehlende Begründung oder Bearbeitungshinweis für . Dann aber mindestens Punkten, eher da ja wirklich der Aufgabenstellung erkennbar bearbeitet, bedacht, und sogar mit Lösungssatz gewürdigt wurden. Lehrer habens nicht leicht. Immer wieder wird gerade hier im Forum festgestellt, dass Aufgabenstellungen nicht eindeutig gestellt wurden. Namentlich ist oft der Statistik-Bereich Gegenstand von Rückfragen, ob nun eine Zahl als genau oder mindestens oder höchstens, ob nun mit oder ohne Wiederholung gemeint ist. Wenn man da streng sein will, muss man auch streng mit der Aufgabenstellung umgehen, oder in dubio pro reo - jede Lösungsmöglichkeit und -Interpretation akzeptieren. |
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Hallo Friedrich, "Begründet mir aus objektiver Sicht, ob ihr die Punktevergabe als gerechtfertigt anseht," Ja, ich finde 5 von Punkten angemessen. 4 Punkte für die Rechnung und 1 Punkt für die richtige Lösung. Der Schüler hat nachgewiesenermaßen nur dessen berechnet, was für die volle Punktzahl erforderlich gewesen wäre, also hat er auch nur für die Berechnung 4 Punkte verdient. Ihm wesentlich mehr Punkte zu geben, wäre ungerecht gegenüber denjenigen, die schriftlich die Berechnungen für alle 3 Punkte durchgeführt haben. Warum hat er die richtige Berechnung durchgestrichen? War er sich nicht sicher, ob sie stimmt oder wollte er damit dokumentieren, dass der Punkt nicht auf dem Graphen liegt? Wo hat er das richtige Ergebnis her, im Kopf gerechnet oder abgeschrieben? "In der Angabe ist nicht vermerkt, dass eine schriftliche Berechnung erfolgen muss." Das steht doch bei den meisten Aufgaben nicht dabei, weil es jedem klar sein sollte, dass der Lehrer einen Nachweis haben möchte, woher der Schüler das Ergebnis hat. Es ist in der Aufgabe auch nicht vermerkt, dass nicht abgeschrieben, vorgesagt oder der Telefonjoker angerufen werden darf - also ist es erlaubt!? " Meine Schüler würden das als "Kopfrechnung" auffassen und das Ergebnis hinschreiben." Dass die betroffenen Schüler so argumentieren würden ist klar. Man darf denen nur nicht alles glauben, insbesondere bei der weit verbreiteten Kopfrechenschwäche. Gruß Enano |
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"insbesondere bei der weit verbreiteten Kopfrechenschwäche." Na ja, mit 0 kann wohl noch jeder rechnen. Ab 1 könnte es allerdings Probleme geben. :-) |
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