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Hallo, ich hab Mühe dies zu beweisen: Sei eine abzählbar unendliche Menge und die Menge aller endlichen Teilmengen von . Zeigen Sie, dass abzählbar unendlich ist. Ist dieses erstes Beweis korrekt? Sei eine Abbildung. Da diese bijektiv ist, folgt, dass surjektiv ist. Eine alternative Lösung die ich online gefunden habe, jedoch nicht komplett verstehe ist folgende: Sei eine injektive Abbildung. Dann sei eine injektive Abbildung, wobei die Folge der Primzahlen in sei. Dann gibt es auch eine bijektive Abbildung zwischen den beiden Mengen. Nun bei diesem Beweis verstehe ich folgendes Dinge nicht. : Wozu braucht man die erste Abbildung überhaupt: wenn die Zweite injektiv ist, dann folgt schon eine Surjektion von nach ! : Was genau bedeutet denn ? Wozu braucht man die "<"? Dankä! Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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Hallo feflo! Beide Beweise behandeln den Spezialfall . Genau genommen ist dann noch der allgemeine Fall darauf zurückzuführen. Zu zeigen sind: i) ist abzählbar ii) ist unendlich. Der erste Beweisidee ist korrekt, wenn man die 0 zu den natürlichen Zahlen zählt. Die Bijektivität der Abbildung f zeigt i) und ii). Die Notation der Abbildung f ist nicht ganz korrekt: Insbesondere muss paarweise verschieden vorausgesetzt werden. Dann muss man sich kurz die Wohldefiniertheit von f klarmachen, da die Darstellung einer Menge in der Form nicht eindeutig bestimmt ist. Beide Probleme mit der Abbildung f lassen sich durch folgende einfachere Notation umschiffen: definieren wir durch . Die Bijektivität von f erscheint mir gar nicht so einfach sauber zu begründen zu sein. Ich würde hier wohl u.a. mit der Existenz und Eindeutigkeit der 2-adischen Darstellung natürlicher Zahlen argumentieren. Zum zweiten Beweis: Die angegebene injektive Abbildung wird genutzt, um ii) zu zeigen. In der Tat folgt aus der Existenz einer injektiven Abbildung unter Berücksichtigung von die Existenz einer surjektiven Abbildung und damit i). {n1<n2<...<nk} soll wohl eine Kurzschreibweise für die Menge sein unter dem Zusatzbedingung . Jede endliche Teilmenge der natürlichen Zahlen lässt sich eindeutig in der Form mit schreiben, so dass die angegebene Abbildung wohldefiniert ist. Viele Grüße Tobias |
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Eine andere Beweisidee, die direkt den allgemeinen Fall und nicht nur den Spezialfall behandelt, ist folgende: Man benutzt die Tatsache, dass abzählbare Vereinigungen abzählbarer Mengen wieder abzählbar sind und kommt so ohne explizite zahlentheoretische Rechnungen wie Additionen oder Multiplikationen aus. Man zeigt ii) mittels der injektiven Abbildung definiert durch . Um i) zu zeigen, genügt es zu zeigen, dass für jedes die Menge abzählbar ist: Denn dann ist auch als abzählbare Vereinigung abzählbarer Mengen selbst wieder abzählbar. Die Abzählbarkeit der Mengen lässt sich durch Induktion nach n beweisen: Der Induktionsschritt lässt sich dabei z.B. folgendermaßen bewerkstelligen: Es ist mit . Unter Benutzung der Induktionsvoraussetzung zeigt man die Abzählbarkeit der Mengen , weswegen auch als abzählbare Vereinigung abzählbarer Mengen selbst wieder abzählbar ist. |
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Vielen Dank tobit! Noch zwei kleine Fragen: Wäre das Problem der eindeutigkeit der Menge also geklärt, wenn man die als schreiben würde? Ich mag deine Beweisidee, aber ich verstehe nicht wirklich den Teil mit dem Induktionsschritt (ich hab noch ein bisschen Mühe mit solchen Beweisen)... Könntest du mir das vielleicht nochmals in Worte erklären? Danke nommals :-D) |
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" Wäre das Problem der eindeutigkeit der Menge M={n1,...,nk} also geklärt, wenn man die als M={n1<n2<...nk} schreiben würde? " Sofern der/die Leser(in) / Korrigierende diese Schreibweise akzeptiert, ja. Zu meinem Induktionsschritt: Wir nehmen also an, dass abzählbar ist. Zeigen müssen wir, dass auch abzählbar ist. Dazu genügt es, als abzählbare Vereinigung abzählbarer Mengen darzustellen. Ich wähle dazu folgende Darstellung: (*), wobei . Wenn ich also (*) sowie die Abzählbarkeit der Mengen für alle nachgewiesen habe, folgt wie gewünscht die Abzählbarkeit von . Zum Nachweis von (*): Es genügt, nacheinander (a) und (b) nachzuweisen. (a) folgt im Wesentlichen aus der Definition der Mengen . Zu (b): Sei . Dann ist und damit enthält mindestens ein Element . Es folgt und damit insbesondere . Zum Nachweis der Abzählbarkeit der Mengen : Es gilt . Die rechte Seite ist abzählbar, da nach Induktionsvoraussetzung abzählbar ist, und somit ist auch als Teilmenge einer abzählbaren Menge wieder abzählbar. Man könnte sicherlich manches noch detaillierter ausführen. Bei Bedarf frage bitte zu den entsprechenden Stellen nach. |