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Servus, folgende Aufgabe: seien meßbar bezüglich eines Maßes auf X und es gelte f=g fast überall bezüglich . Zeigen Sie: Um es vorweg zu nehmen, der Übergang von Messbarkeit und Maßen auf Integrale ist mir nicht ganz klar geworden. Gerüchten zufolge soll der Satz über monotone Konvergenz von Beppo Levi hilfreich sein diese Aufgabe zu lösen. Den Satz haben wir so eingeführt: Sei X eine Menge und ein Maß auf X. Weiter sei eine -messbare nicht negative monoton wachsende Folge von Funktionen. Dann gilt: Wie der Satz mir helfen soll ist mir aber erstmal nicht klar. Wir hatten auch noch das Lemma von Fatou, wobei ich hier auch erstmal nicht weiß wie das helfen würde: Sei eine Folge -messbarer Funktionen. Dann gilt: Muss ich zunächst einmal zeigen, dass f und g -integrierbar sind oder ist das egal? Gefühlt zielt fast alles aus der Vorlesung immer nur auf die Integrierbarkeit ab. Die Aufgabe sagt außerdem f=g fast überall. Wenn es fast überall gleich ist kann ich die Stellen welche nicht gleich sind vernachlässigen? Mir ist übrigens die Indikator-Funktion bekannt falls diese hier irgendwie hilft. Ist sehr oft in der Vorlesung aufgetaucht deshalb dachte ich die bringt vielleicht was. Grüße Husteguzel Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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Du musst nur zeigen: fast überall => . Je nach Definition (es gibt verschiedene äquivalente Definitionen von Lebesgue-Integrierbarkeit) kann es sogar direkt aus der Definition hergeleitet werden. Aber auf jeden Fall aus dem Satz für monotone Konvergenz, wenn man die Folge so konstruiert: (ich betrachte nur nichtnegative , denn jede ist die Summe von und , und es reicht, die Aussage nur für den positiven Teil zu zeigen). Dann monoton und sind beschränkt, daher . |
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Hallo zusammen! @ Husteguzel Tut mir leid, diesmal habe ich vermutlich keine Zeit, dir zu helfen. @ DrBoogie Zwei Einwände: 1. Beachte, dass es für das Zurückführen des allgemeinen Falles auf den Spezialfall nicht möglich ist, die Differenz zu bilden, da f und g die Werte annehmen können. Selbst wenn sie das nicht tun, müssen f und g nicht integrierbar sein, so dass wir das Integral von im Allgemeinen nicht bilden können. (Aber in der Tat gibt es eine andere Möglichkeit, den allgemeinen Fall auf den Spezialfall zurückzuführen.) 2. Deine Behauptung, deine Folge konvergiere gegen , ist im Allgemeinen falsch. Die Konvergenz funktioniert nur an Stellen , für die ist. Der Nachweis der Behauptung im Spezialfall geht übrigens viel leichter ohne explizite Nutzung des Satzes von der monotonen Konvergenz, wenn man schon die Monotonie des Integrals und die Gleichung für alle und alle -messbaren Funktionen kennt und die Abschätzung nutzt: . Viele Grüße Tobias |
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Was ist das denn: ? :-O Ist es noch Mathematik? So kann man doch gar nicht rechnen. |
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ist die übliche Definition im Rahmen der Maß- und Integrationstheorie. Sie wird auch in Husteguzels Vorlesung verwendet: Siehe www.onlinemathe.de/images/fragenbilder/images/d7a332ce0948f98211fba54c3bbf47f6.PNG (drittes Bild im Ausgangspost von www.onlinemathe.de/forum/Messbarkeit-von-Mengen-und-Funktionen ). |
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Wenn tatsächlich als Wert zugelassen ist, muss man eine Extrarunde drehen, das stimmt. Gibt's übrigens einen vernünftigen Grund, überhaupt diese zuzulassen? Irgendwas gab da, hab wohl vergessen. |
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"ist die übliche Definition im Rahmen der Maß- und Integrationstheorie" Wofür soll das überhaupt gut sein? Es ist doch nicht kompatibel mit Grenzwertregeln. |
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Die Frage, ob Definitionen sinnvoll sind, ist natürlich keine logische, sondern eine Geschmacks-Frage. Ich persönlich finde die Definitionen hier sinnvoll: Schon bei Maßen lässt man den Wert zu. Anderenfalls wären viele wichtige Beispiele keine Maße mehr (z.B. Zählmaße auf unendlichen Mengen, Lebesgue-Maß). Auch bei Integralen nichtnegativer messbarer Funktionen lässt man den Wert zu. Sonst könnte man gar nicht das Integral beliebiger nichtnegativer messbarer Funktionen bilden. Warum sollte man nun bei nichtnegativen messbaren Funktionen den Wert verbieten? Einen Grund für ein solches Verbot sehe ich nicht. Gründe gegen ein solches Verbot sind z.B.: - Gewisse Doppelintegrale nichtnegativer messbarer Funktionen wären nicht mehr zulässig. - "Mein" obiger Beweis würde nicht mehr funktionieren. Natürlich muss man sich bei jeder Rechenregel einmal kurz Gedanken machen, ob sie auch für gilt. Wenn ja, kann man sie fortan immer verwenden, was natürlich äußerst praktisch ist! Wenn nein, ist dies auch kein Beinbruch, solange man nicht fälschlicherweise versucht, diese ungültige Regel anzuwenden. Wenn die Definition Festsetzung nicht kompatibel zu gewissen Grenzwertsätzen ist, heißt dies eben nur, dass die entsprechenden (verallgemeinerten) Grenzwertsätze nicht gelten. Die Rechenregel für alle -messbaren Funktionen und alle , die ich für "meinen" Beweis wie gesagt voraussetze, gilt z.B. insbesondere für . Hätte man nicht definiert, wäre diese Rechenregel hingegen nicht korrekt. Diese Rechenregel ist also ein Beispiel dafür, dass die Festsetzung in der Maß- und Integrationstheorie Vorteile bringt. |
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Übrigens schreibt Bauer in seinem "Maß- und Integrationstheorie"-Buch: "Nicht generell üblich und für die Maßtheorie typisch ist die zusätzliche Vereinbarung , [...]". |
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"Schon bei Maßen lässt man den Wert zu." Die Frage ist, was es denn bedeutet "zulassen". Bei dem (uneigentlichen) Riemann-Integrall kann man auch schreiben: . Damit ist nur gemeint, dass der Grenzwert gegen geht. Aber man rechnet in der Riemann-Theorie nicht mit Unendlichkeiten. Und ich muss sagen, ich habe immer noch Bauchschmerzen bei den Berechnungen mit Unendlichkeit. Ich verstehe, dass es sauber ist, man muss nur aufpassen, welche Regeln im "erweiterten" Bereich gelten und welche nicht. (Z.B. gilt nicht mehr). Aber ich finde es einfach unschön. Aber gut, Geschmacksache. Danke für die Erklärung. |
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" "Schon bei Maßen lässt man den Wert zu." Die Frage ist, was es denn bedeutet "zulassen". " Damit meine ich hier, dass ein Maß als spezielle Abbildung nach und nicht nach definiert ist (und somit den Wert annehmen kann). Ich gebe dir absolut Recht, dass in der Riemann-Theorie ganz anders behandelt wird als in der Maß- und Integrationstheorie. " Z.B. gilt limanbn=liman⋅limbn nicht mehr " Naja, für alle konvergenten Folgen und reeller Zahlen gilt die Rechenregel unabhängig davon, ob man setzt oder nicht. Ist z.B. hingegen eine bestimmt gegen divergente Folge reeller Zahlen und eine Nullfolge reeller Zahlen, so ist die "Rechenregel limanbn=liman⋅limbn " eben in diesem Fall bei Festsetzung ungültig, während sie bei Unterlassen dieser Festsetzung schlicht nicht einmal eine sinnvolle Aussage darstellt. So oder so: limanbn=liman⋅limbn ist für diese Situation ( und ) nicht anwendbar. Man muss also so oder so aufpassen, welche Regeln anwendbar sind und welche Regeln nicht. (Das finde ich aber sowieso selbstverständlich.) Ich sehe daher keine Unschönheit, die durch die Festsetzung entsteht, akzeptiere aber natürlich von meinem Geschmack abweichende Geschmäcker. |
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Die Frage welche ich mir jetzt stelle ist aber ob der Weg mit f bzw. g = 0 nun die richtige Lösung ist, oder ob es sich dabei nur um einen Spezialfall handelt? Ich würde ja erwarten, dass die Funktionen f und g beliebig sein müssen. Mit der von tobit gegeben Formel scheint es ja für ALLE -messbaren Funktionen h zu gelten. Demnach könnte ich aber einfach jedes Integral über eine -messbare Funktion zu null diskutieren? Das fände ich ein wenig komisch. |
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" Die Frage welche ich mir jetzt stelle ist aber ob der Weg mit f bzw. g = 0 nun die richtige Lösung ist, oder ob es sich dabei nur um einen Spezialfall handelt? Ich würde ja erwarten, dass die Funktionen f und g beliebig sein müssen. " Du hast völlig Recht, dass am Ende ein Beweis für beliebig vorgegebene -messbare Funktionen gegeben werden soll. Eine Möglichkeit dazu ist, wie von DrBoogie vorgeschlagen, diesen allgemeinen Fall auf den Spezialfall zurückzuführen. (Ich schreibe gleich dazu eine separate Antwort.) " Mit der von tobit gegeben Formel scheint es ja für ALLE μ-messbaren Funktionen h zu gelten. Demnach könnte ich aber einfach jedes Integral über eine μ-messbare Funktion zu null diskutieren? Das fände ich ein wenig komisch. " Das wäre in der Tat Blödsinn. Ich konnte aber nur deshalb zu Null diskutieren, weil ich angenommen habe, dass gilt, also dass -fast-überall den Wert 0 annimmt. Eine beliebige -messbare Funktion nimmt hingegen natürlich im Allgemeinen nicht -fast-überall den Wert 0 an. |
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Nun eine Skizze meines Vorschlages zum Zurückführen des allgemeinen Falles auf den Spezialfall : Überlege dir . Damit folgt aus der Linearität des Integrals unter Beachtung der Nichtnegativität und -Messbarkeit der Funktionen und : . (*) Analog erhalten wir . (**) Um nun einzusehen, genügt es somit die Übereinstimmung der rechten Seiten der Gleichheiten (*) und (**) einzusehen. Wegen stimmen die beiden ersten Summanden der rechten Seiten von (*) und (**) überein. Die zweiten Summanden der rechten Seiten von (*) und (**) stimmen auch überein; und zwar sind beide nach dem Spezialfall: Schließlich ist und damit wegen auch . Analog auch . |
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Doch noch zu den Fragen aus dem Ausgangsposting: " Um es vorweg zu nehmen, der Übergang von Messbarkeit und Maßen auf Integrale ist mir nicht ganz klar geworden. " Geht es um die formale Definition, an der etwas unklar ist? Dann müsstest du eure Definition mal posten. Oder geht es eher darum, dass die "Anschauung" des Integrals nicht deutlich wurde? " Muss ich zunächst einmal zeigen, dass f und g μ-integrierbar sind oder ist das egal? " Die Funktionen und müssen gar nicht -integrierbar sein. Sie sind aber als nichtnegativ vorausgesetzt; somit macht es Sinn, die Integrale von bzw. bezüglich zu bilden, wobei der Wert nicht ausgeschlossen ist. " Die Aufgabe sagt außerdem f=g fast überall. Wenn es fast überall gleich ist kann ich die Stellen welche nicht gleich sind vernachlässigen? " Genau das ist die Anschauung hinter der zu zeigenden Aussage. Einen Beweis ersetzt diese Anschauung natürlich nicht. |
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Ist weil eben vernachlässigbar klein ist? Das ist jetzt aber dennoch nur ein Spezialfall und keine allgemeine Lösung? "" Um es vorweg zu nehmen, der Übergang von Messbarkeit und Maßen auf Integrale ist mir nicht ganz klar geworden. " Geht es um die formale Definition, an der etwas unklar ist? Dann müsstest du eure Definition mal posten. Oder geht es eher darum, dass die "Anschauung" des Integrals nicht deutlich wurde?" Letzteres, mir ist nicht klar wieso wir das machen und wo der Zusammenhang besteht. |
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" Ist μ([f≠g])=0 weil f≠g eben vernachlässigbar klein ist? " Die Gültigkeit von sollte sich unmittelbar aus der Voraussetzung "f=g fast überall bezüglich " ergeben. Wie habt ihr letztere Eigenschaft genau definiert? " Das ist jetzt aber dennoch nur ein Spezialfall und keine allgemeine Lösung? " Eigentlich habe ich jetzt schon eine allgemeine Lösung skizziert: In meinem Beitrag um 18:04 Uhr, 19.05.2017 habe ich den allgemeinen Fall auf den Spezialfall zurückgeführt. Diesen Spezialfall wiederum habe ich in meinem 12:08 Uhr, 19.05.2017 im letzten Abschnitt bewiesen. Zur Anschauung des Maßintegrals schreibe ich gleich eine separate Antwort. |
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Zur (unpräzisen) Motivation des Maßintegrals: Betrachten wir zunächst den Spezialfall für eine Konstante und eine -messbare Menge . Wir wollen uns das Integral von f als die "Fläche unter dem Graphen von bis zur x-Achse" vorstellen. (Beachte, dass die x-Achse hier im Allgemeinen nicht für die reellen Zahlen steht, sondern für eine beliebige Menge . Die y-Achse hingegen ist gegeben durch .) Die Idee zur Ermittlung dieser "Fläche" ist nun: "Höhe c" multipliziert mit "Breite/Maß der Menge ". Also setzt man: . Im Spezialfall , das Lebesgue-Maß auf , für gewisse reelle Zahlen mit und entspricht damit das (Maß-)Integral einfach dem Riemann-Integral . (Das Riemann-Integral erscheint dir im Gegensatz zum Maßintegral sinnvoll?) Schon diese spezielle Maßintegrals-Festsetzung für den Spezialfall ist jedoch wesentlich allgemeiner als das Riemann-Integral solcher Funktionen: Es muss eben nicht , das Lebesgue-Maß auf und gewählt werden. (Es hat sich eben bewährt, auch in dem allgemeineren Setting diese Festsetzung analog zu treffen, z.B. für Anwendungen in der Wahrscheinlichkeitstheorie.) Der Rest der Maßintegral-Definition ist im Grunde nur eine Ausdehnung des Maßintegrals auf allgemeinere Funktionen statt nur auf Funktionen der Form . Wenn ich darauf auch im einzelnen eingehen soll, gib mir bitte Bescheid (am besten mit der genauen Formulierung eurer Definition). |
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Zu f=g fast überall bezüglich habe ich in unserem Skript nur folgendes gefunden: Def 1.5 (-fast überall Gültigkeit) Sei ein Maß auf einer Menge X Eine Aussage gilt -fast überall, falls es eine -messbare Menge A gibt, sodass die Aussage gilt und ist. Wobei ich jetzt A in meinem Fall wohl durch eine Funktion ersetzen muss bzw. A die Menge der Funktionswerte ist? Deine Erklärung zum Zusammenhang der Maße und den Integralen ist verständlich. Manchmal benötige ich die mathematischen Dinge eben nochmal in normalem deutsch um sie zu verstehen :-D) |
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" Zu f=g fast überall bezüglich μ habe ich in unserem Skript nur folgendes gefunden: Def 1.5 (μ-fast überall Gültigkeit) Sei μ ein Maß auf einer Menge X Eine Aussage gilt μ-fast überall, falls es eine μ-messbare Menge A gibt, sodass die Aussage ∀x∈A gilt und μ(X\A)=0 ist. " Gut, genau diese Definition benötigen wir hier. " Wobei ich jetzt A in meinem Fall wohl durch eine Funktion ersetzen muss bzw. A die Menge der Funktionswerte ist? " Nein. Es geht hier um die Aussage(form) , die gemäß Voraussetzung -fast-überall gilt. Es existiert also eine -messbare Menge mit für alle und . Möglichkeit 1: Ersetze in meiner Beweisskizze überall durch und durch . Wenn ich nichts übersehen habe, sollte die Beweis-Skizze dann ansonsten wörtlich genau wie ursprünglich formuliert funktionieren. Möglichkeit 2: Wir überlegen uns : Wegen gilt . Also impliziert auch . |
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Achso, ja dann ist die Aussage klar wenn ist. Das wären dann wirklich nur die Definitionen und der Trick mit dem Spezialfall. Danke das du dir erneut die Zeit genommen hast mir zu helfen. Es war für mein Verständnis wieder sehr förderlich. Grüße Husteguzel |
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Es gilt NICHT unbedingt , sondern nur . |
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Stimmt, da war ich zu voreilig. Interesse halber: Ist das gleiche wie ? Ich bin immer davon ausgegangen die Ausdrücke sind äquivalent. |
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" Ist [f≠g]⊂X\A das gleiche wie X\A⊃[f≠g]? Ich bin immer davon ausgegangen die Ausdrücke sind äquivalent. " Ja, X\A⊃[f≠g] ist nur eine andere Schreibweise für [f≠g]⊂X\A, also für die Aussage "Die Menge ist eine Teilmenge der Menge .". |
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Sehr gut, nochmal vielen Dank. |