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Hi,
viele werden die oder-Verknüpfung/ v-Verknüpfung kennen: "a v b", "p v q" "X v Y"...... Ich habe hier eine widersprüchliche Aussage:
(I.) Man kann vom Ausdruck "a v b" auf einen weiteren Ausdruck "r" schließen, wenn man diese 2 Fälle zeigen kann: 1. aus "a" folgt "r" und 2. aus "b" folgt "r". NUR dann folgt aus dem Ausdruck "a v b" der Ausdruck "r". Man muss also immer beide Fälle zeigen können! (II.) Weiter ist ja klar, dass "a v b" wahr ist, wenn: 1. "a" wahr und "b" falsch ist 2. "a" falsch und "b" wahr ist 3. "a" wahr und "b" wahr ist.
Betrachten wir den Fall (II.)1. --------------------------------- Nun setzt die Anwendung von (I.) voraus, dass man von "a" auf "r" schließen kann. Dann kann, wenn "a" wahr ist "r" nicht falsch sein. Also ist "r" im Fall (II.)1. wahr.
!!!!---Leider wird vergessen von "b" auf "r" zu schließen---!!!!
Im Fall (II.)2. wird dann vergessen von "a" auf "r" zu schließen!!!!
Man kann einfach nicht in diesen beiden Fällen von "a v b" auf "r" schließen, weil man nicht von "a" sowie von "b" auf "r" geschlossen hat. Man hat immer nur von einer "Teilkomponente" auf "r" geschlossen.
Was soll einem diese Anmerkung sagen? Sie zeigt auf keinen Fall die Anwendung von (I.), außer die falsche Anwendung.
""Nun setzt die Anwendung von (I.) voraus, dass man von "a" auf "r" schließen kann. Dann kann, wenn "a" wahr ist "r" nicht falsch sein. Also ist "r" im Fall (II.)1. wahr.""
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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ledum 
20:10 Uhr, 21.04.2015
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Hallo wenn du nur weisst, dass a oder wahr ist kannst du doch nicht beweisendu setzt vorraus, dass du weisst welches wahr ist. aber du weisst nur a oder ist wahr. umgekehrt, wenn du aus oder gezeigt hast weisst du auch danach nicht ob a wahr ist oder ob wahr ist. Gruß ledum
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Ich habe einmal das Original hochgeladen.
Als ich das Kapitel durchgearbeitet fand ich diese Angaben schon sehr seltsam, da sie ja überhaupt nichts über die Anwendung der Regel aussagen.
Die Regel erklärt sich aber ja quasi von alleine.
Man muss aus allen Teilsätzen einer Adjunktion auf "r" schließen können.
Das der Autor auf einmal bei "a v b" einen falschen Teilsatz betrachtet bringt keine neuen Erkenntnisse.
Vielleicht wollte er darauf hinweisen, dass man sich an die Definition eines deduktiven Schlusses erinnert, woraus wir mal geschlossen haben, dass auch ein Schluss gültig sein kann, der die Struktur
falsch falsch
oder
falsch wahr
hat.
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Hallo Tommy,
ist mit "falls man mit >>p<< auf >>r<< schließen kann" die Implikation (aus p folgt r) gemeint? Ich meine, das Wort "Adjunktionsbeseitigung" muss "Disjunktionsbeseitigung" heißen.
Gruß, ldib
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Nein, das ODER nennt oder nannte man in den 70-er Jahren Adjunktion. Ob es nur dieser eine Autor so nennt weiß ich nicht.
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