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Rang von Matrizen?

Universität / Fachhochschule

Tags: Lineare Algebra, Rang von Matrizen

 
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anonymous

anonymous

14:05 Uhr, 09.01.2010

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Hallo,

habe hier eine Aufgabe, wo ich keinen Ansatz finde:

Es seien ein Körper, A Element und Element . Zeigen Sie :
Es gilt RangA RangB Rang (AB) min(RangA, RangB)
Ist Rang(B)=n, so gilt Rang(AB) = Rang(A)

Dazu habe ich mir gedacht: AB ist Element . Des Weiteren weiß ich rgA= Spaltenrang A (Das gilt natürlich auch für und AB). Demnach ist ja RangA=n, RangB=r und RangAB . Aber einen Beweis damit bekomme ich nicht hin. Kann das sein, dass ich bereits einen Fehler gemacht hab bei dem, was ich grad genannt hab?

Lg

Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert):
"Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen."
Online-Nachhilfe in Mathematik
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anonymous

anonymous

16:31 Uhr, 09.01.2010

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Hat denn keiner eine idee??
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mistabishi

mistabishi

18:54 Uhr, 09.01.2010

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1. du hast dich vertippt -
2. ich dachte irgendwie in die richtung, dass man das ganze versucht als Abbildung zu schreiben und dann eben irgendwie auf den Dimensionssatz zurückführt, hab's aber noch nich versucht - vllt. hilft's dir iwie ... :-D)

mfg
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mistabishi

mistabishi

13:23 Uhr, 10.01.2010

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entspricht doch , seh ich das richtig?
<- das dürfte stimmen und daraus würde folgen:

Die Verkettung von Abbildungen kann den Rang nicht erhöhen, das ist klar, aber wie schreibt man das formal auf?
Ich würd das gerne als Dimensionssatz aufschreiben ...

und und
... wie mach ich weiter? o_0

mfg
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anonymous

anonymous

14:24 Uhr, 10.01.2010

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kann denn keiner helfen??
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anonymous

anonymous

17:32 Uhr, 10.01.2010

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hallo

das gilt auch noch sicher: Kern Kern
Damit und der Abschätzung oben kann man leicht den zweiten Teil der Ungleichung beweisen :-)

Zur ersten: benutze folgende Abbildung eingeschränkt auf Bild
Auch hier kannst du die dimensionsformel anwenden. Das Bild kannst du direkt bestimmen, für den kern eine geeignete Abschätzung finden.

bei setze für rgB ein und mit der Abschätzung rgA rgAB folgt sofort die Beh..
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