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Hallo, kann mir jemand bei folgender Aufgabe helfen? Sei offen und seien stetig partiell differenzierbar. Zeigen Sie, dass und {} stetig partiell differenzierbar sind. Ich habe überhaupt keine Idee wie ich anfangen soll. Wahrscheinlich sind alle drei Behauptungen nahezu analog zu beweisen. Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
Hierzu passend bei OnlineMathe: Stetigkeit (Mathematischer Grundbegriff) |
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Hallo, partielle Ableitungen sind doch Ableitungen "nach einer Variablen". Deshalb gelten für die Ableitungen von Summen, Produkten, Quotienten die üblichen Regeln. Diese Aussagen sind also eigentlich banal. Was Ihr dazu formulieren sollt, hängt von Eurer Definition der partiellen Ableitung ab - zum Beispiel als Richtungsableitung? Gruß pwm |
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Also im Skript steht diese Behauptung weit vor der Richtungsableitung. Das heißt wir müssen den Satz mit folgenden Definitionen beweisen: Sei U offene Teilmenge von und eine reellwertige Funktion. Sei und {}. Dann nennt man f im Punkt partiell differenzierbar nach der i-ten Variablen, falls der Grenzwert existiert. Existieren alle n partiellen Ableitungen von f im Punkt , so nennt man f im Punkt partiell differenzierbar. Man nennt f partiell differenzierbar, wenn f in allen Punkten partiell differenzierbar ist. Man nennt f stetig partiell differenzierbar, wenn f partiell differenzierbar ist, und für alle die partiellen Ableitungen stetige Funktionen sind. Auf der anderen Seite haben wir aber bereits bewiesen, dass die Komposition stetiger Funktionen stetig und die Komposition differenzierbarer Funktionen differenzierbar ist. |
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Hallo, dann musst Du halt den Beweis für Funktionen auf diese partiellen Ableitungen übertragen. Gruß pwm |
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