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Taschenrechnerverbot

Schüler Fachschulen, 9. Klassenstufe

Tags: Übriges

 
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anonymous

anonymous

12:45 Uhr, 05.05.2004

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Hallo,

ich wende mich mit einem großen Problem an euch.

Vor ein paar Tagen hab ich mir einen Taschenrechner mit Grafikfunktion gekauft. Einen TI83+, der kann echt alles, was man sich vorstellen kann.

Leider ist mein Lehrer bisher nicht zu überzeugen, dass ich den GTR verwenden darf. Er will mir den Gebrauch verbieten. Aber ich hab auf der Seite www.calcoolator.de einen Auszug von nem Gesetz´gelesen, dass der schon erlaubt ist. WAs kann ich jetzt machen? Schließlich bin ich im Recht!!!



Viele Grüße,

Andrea
Online-Nachhilfe in Mathematik
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anonymous

anonymous

13:20 Uhr, 05.05.2004

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Na, Ausdrucken und ihm vor die Nase halten, was sonst?
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anonymous

anonymous

17:44 Uhr, 21.05.2004

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Hallo Andrea



Wenn er trotz dem Ausdruck, immer noch nicht zustimmt, dann würde ich mich an deine Klassenkameraden wenden. Vielleicht lässt er erst loker, wenn ihr alle einen Taschenrechner benutzen wollt.



Gruß

Alica
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andy

andy

18:57 Uhr, 21.05.2004

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Nun, es ist schwer zu sagen, ob es nun wirklich ein absolut bindendes Gesetz gibt, das Taschenrechner erlaubt oder eben nicht.



In einigen Fachhochschulen herrscht in den ersten Semestern absolutes Taschenrechnerverbot, und zwar für alle Arten von Taschenrechnern. Dies haben die Schüler zu akzeptieren.



Sind jedoch Taschenrechner erlaubt, so darf der Lehrer keinesfalls den Taschenrechner-Typ vorschreiben, er darf lediglich eine Empfehlung abgeben.



Du musst also unterscheiden: Sind Taschenrechner ALLGEMEIN verboten oder nur gewisse Typen? Im zweiten Fall nämlich hast du die Chancen auf deiner Seite, denn es gilt: entweder Taschenrechner (egal welcher Typ) oder kein Taschenrechner.



Das einzige was der Lehrer tun könnte ist, dass er dir keine Unterstützung bei deinem Rechner anbietet. D.h. er wird dir nicht die Funktionalität erklären (und der TI hat sehr viele...), die musst du einfach selbst mit Hilfe des Handbuches herausfinden.



Bei uns sieht das zum Glück anders aus: wir dürfen den TI uneingeschränkt benutzen. Aber der Lehrer ist gut: er weiss genau was der Rechner kann und was nicht! Der TI ist zwar eine Höllenmaschine, aber auch er hat seine Grenzen und kann bei weitem nicht alles (wirklich bei WEITEM).



Unsere 2 Mathe Lehrer (beide Prof. Dr.) unterstützen die Taschenrechnerbenutzung, denn NUR der Rechner selber löst dir die Aufgaben auch nicht, du selbst musst den Ansatz finden.



Alles in allem ist so ein Taschenrechnerverbot absoluter Schwachsinn und nur was für Schmalspurlehrer, welche den eigentlichen Sinn nicht verstanden haben. Ich an deiner Stelle würde mein Recht - wenn nötig - erzwingen. Denn wie schon gesagt: NUR der Rechner selbst löst keine Gleichungen!
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Paulus

Paulus

20:48 Uhr, 21.05.2004

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Hallo ihr



ich würde eher sagen: wer den Sinn der Schule verstanden hat, findet die Zulassung des Taschenrechners schwachsinnig!!



Wenn ein Primarschüler doch das Ein-mal-Eins lernen soll, dann ist es doch wirklich schwachsinnig, einen Rechner zuzulassen. Dann lernt er ja das, was er eben lernen sollte, überhaupt nicht!



Wenn aber in einer späteren Phase nicht mehr das Rechnen, sondern das Ueberlegen gefragt ist (es wird dann vorausgesetzt, dass der Schüler selber rechnen könnte) dann wiederum ist ein Verbot des Rechners, sofern er nur für das Berechnen der Zahlenwerte gebraucht wird, unsinnig. Noch besser wäre allerdings dann, halt in den Schlussresultaten ausdrücke wie "Wurzel(2)", "pi" usw. zuzulassen.



Also allgemein gesagt: das Neu zu Lernende soll nun wirklich nicht mittels Maschinen gemacht werden dürfen; das, was man schon beherrst, sollte durch Hilfsmittel unterstützt werden dürfen, um effizienter vom Fleck zu kommen.



Mir scheint, wer solche Diskussionen auslöst, hat gar kein Interesse, in der Schule auch was zu lernen.



Liebe Grüsse



Paul



www.matheraum.de
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andy

andy

22:30 Uhr, 21.05.2004

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Nun, da liegt das Problem beim Lehrer. Er muss ja nur die Fragen und Rechnungen richtig formulieren, nämlich: Schreiben Sie den kompletten Lösungsweg!



Dann nämlich ist der Taschenrechner für die Lösung unbrauchbar, dient lediglich zur Überprüfung.



Wenn der komplette Lösungsweg angegeben werden muss, dann kommt es nicht mehr darauf an, ob du nun einen TI-Graphikrechner oder einen Mini-Casio besitzst. Von daher finde ich die Diskussion, ob nun DIESER Rechner erlaubt ist oder nicht für überflüssig, denn er muss erlaubt sein, alles andere ist ein Widerspruch. Ich selbst benutze den TI-89 und kann sagen, dass ich bei vollständiger Lösungsangabe keinerlei Vorteile gegenüber einem anderen Rechner hätte.



Die Frage ist nicht, ob nun DIESER Rechner verboten werden darf, sondern ob der Lehrer intelligent genug ist die Aufgaben so zu stellen, dass Taschenrechner gleich Taschenrechner ist.
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andrea

andrea

10:26 Uhr, 27.05.2004

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Hallo,



also ihr meint, dass ich mehr Druck machen soll, oder? Das Problem ist, dass mein Lehrer sagt, ich sei bevorteiligt, weil mein REchner den Graphen zeichnen kann. usw.... Aber so einfach kann er's sich nicht machen..
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hans

hans

12:44 Uhr, 27.05.2004

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Also wir mussten uns einen kaufen ...
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andy

andy

16:27 Uhr, 28.05.2004

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Doch, der Graph ist ganz einfach zu zeichnen mit dem Rechner. Brauchst nur Gleichung einzugeben und die x- und y-Achsenbereich zu bestimmen...
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Florian

Florian

19:20 Uhr, 28.05.2004

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Wofür willst du denn genau den Taschenrechner benutzen?

Für eine Arbeit oder?

Und wenn ja, kriegst du z.B. eine Gleichung und musst den Graph beschreiben oder wie läuft das?



Wenn ja, und du einen Vorteil hast, kann dir dein Lehrer das auf jeden Fall verbieten!

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andrea

andrea

16:23 Uhr, 01.06.2004

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Ich will natürlich damit meine Aufgaben lösen... So viel leichter ist das mit dem Teil nicht. er sagt, dass das nicht gehe, weil die andern sowas auch nicht haben.
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