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Liebe Leute,
ich habe heute eine Überlegung angestellt, wie man einen Stundenbedarf auf einem Arbeitsplatz ausrechnen könnte. Komme aber nicht wirklich weiter. Vielleicht könnte mir wer helfen?
Vielen Dank im Vorhinein!
Ich studiere nicht Mathematik, bin also Ahnungslos
Sachverhalt: teilen sich eine Stunden Stelle. Beide sollen gegenseitig den Urlaub der anderen Person vertreten. Die angedachte Lösung ist, dass die derzeitigen Stunden der beiden aufgestockt werden, die real gearbeiteten Stunden jedoch gleich bleiben und so ein "überhang" an Stunden entsteht, der für die Vertretung der anderen verwendet werden kann. A arbeitet derzeit arbeitet . Ich nehme abzgl Urlaub Feiertage Wochen Arbeitszeit an.
Soweit so gut.
Variabeln: real gearbeitete Stunden zusätzliche Stunden vertragliche Arbeitszeit (also alle Stunden) Urlaubsanspruch
Person
Person
Weiter komm ich mit meinen Überlegungen nicht (da schaltet mein Nicht-Mathematiker-Hirn leider aus). Kann ich aus diesen Annahmen irgendwie errechnen, was bzw sein muss?
Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
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ledum
16:46 Uhr, 16.01.2019
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Hallo ich verstehe dein Problem nicht. Wenn eine Vollzeitkraft Urlaub macht muss der Arbeitgeber doch auch mit dem leeren Arbeitsplatz fertig werden? Wenn also beide gleichzeitig Urlaub machen ist das dasselbe Problem wie Urlaub einer Vollzeitkraft. Wenn sie einzeln Urlaub machen ist der Arbeitsplatz insgesamt 2 Urlaubszeiten nicht besetz, Der Arbeitgeber kann anbieten, wenn jeweils vertreten wird für die mit der Vertretung doppelt zu zahlen. Warum man für tarifmäßigen Urlaub vorarbeiten soll verstehe ich nicht. Also musst du das Problem genauer schildern, am besten auch im Vergleich mit einer Vollzeitkraft. Gruß ledum
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ledum
16:47 Uhr, 16.01.2019
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Hallo sorry, doppelt ledum
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Erstmal vielen Dank für deine Antwort!
Das es rechtlich vielleicht nicht ok so ist wie es ist ist mir schon klar. Allerdings gibt es im Moment keine andere Lösung. Das Problem ist, dass eine wichtige Position ausschließlich mit besetzt ist. . es gibt niemanden, der die Aufgaben dieser Stelle übernimmt, wenn die Stelle unbesetzt ist (zB wegen Krankheit oder Urlaub). Grds bin ich absolut deiner Meinung, dass man sich in dem Falle ja nicht selbervertreten kann, aber die Personalabteilung sieht das leider anders. Die Position ist sehr verantwortungstragend und wichtig und beide Personen, die die Stelle gemeinsam besetzen, möchten nicht, dass der Posten unbesetzt ist. Zum einen, weil eben Aufgaben zu erledigen sind und es sonst nur zu Problemen kommt und zum anderen, weil es dann nach dem "Leerlauf" zu einer großen Anhäufung von Arbeit in Form von unnötig entstandenen Problemen kommt, die wieder Mehrarbeit bedeuten. Ja, die Situation ist nicht ideal, aber so ist sie nun mal. Ist aber ja auch eigentlich gar nicht das Thema
Ein zusätzliches Problem ist außerdem, dass bei diesem Arbeitsmodell Überstunden ab einem gewissen Wert "verfallen", wenn sie nicht konsumiert werden. Sie werden grds nicht ausgezahlt.
. eine Lösung, welche die Stunden schon vorab mit einreichnet (und damit mitbezahlt) wäre natürlich idealer als eine solche wo die Vertretung jedenfalls stattfindet, aber man dafür nichts erhält.
Daher mein Gedanke :-)
Gibt es irgendwelche Tipps, wie man das nun errechnen könnte? Durch ausprobieren komme ich zumindest auf eine Lösung, bei der nur weniger ZA Stunden für beide zusätzlich entstehen würden und der Urlaub abgedeckt wird. Aber es muss ja auch eine mathematisch korrekte Lösung geben?
Vielen Dank im Vorhinen für alle Tipps :-)
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ledum
00:44 Uhr, 19.01.2019
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Hallo im Normalfall arbeitet pro Woche pro Woche. jede muss während er 6 Wochen Ferien der anderen volle Stunden mehr arbeiten. A also insgesamt mehr, mehr also mehr. diese Mehrstunden willst du jetzt auf die "normale Arbeitszeit verteilen und so bezahlen lassen. also müssen die Stunden auf Arbeitswochen verteilt werden für A also für das gibt leider keine ganzen Stunden, bei nur 6 Urlaubswochen geht es fast auf und A muss pro Woche mehr verdienen, pro Woche , das kommt recht gut hin und der kleine Verlust ist wohl zu verschmerzen, Bei 6 Urlaubswochen kommen ja üblicherweise dann noch Krankheitsvertretung dazu, so dass man mit für A und 3 für besser für die angestellten, schlechter für die Firma aber noch immer recht genau hinkäme. Aber dazu braucht man deine umständliche Rechnung nicht., durch die ich auch nicht durchfinde. also kurze Antwort, verteile die Mehrleistung auf Arbeitswochen. Gruß lul
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