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Hey, ich muss eine Präsentation über das explizite Eulerfverfahren halten. Dabei behandle ich auch die Themen Differentialgleichungen, Anfangswertproblem und das Einschrittverfahren. Meine Frage hierzu lautet: Warum wird bei Anfangswertproblemen und Einschrittfverfahren wie das explizite Eulerverfahren immer nur mit Differentialgleichungen 1. Ordnung gerechnet? Hat das einen speziellen Grund? . ist ja die Verfahrensfunktion des expliziten Eulerverfahrens ja . Und was passiert da eig mit den Differentialgleichungen höherer Ordnungen? Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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Hallo du kannst deine Fragen in beliebig vielen Foren stellen, unfair gegen Helfer ist es, wenn du das nicht erwähnst. www.mathelounge.de/946057/anfangswertproblemen-einschrittverfahren-eulerverfahren ledum |
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