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Was für eine Zuordnung?

Schüler Gesamtschule,

Tags: Funktion, zuordnung

 
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Marseille

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22:02 Uhr, 01.03.2020

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Hallo Allerseits,

was für eine Art der Zuordnung habe ich bitte bei Parkzeit und Preis?

ab 10min bis 60min-1,50 EUR
über 1h bis 2h-2,50 EUR
über 2h bis 3h-3,50
über 3h bis 5h-4,00 EUR

Handelt es sich um eine eindeutige oder eine mehrdeutige Zuordnung? Ich kann jedem x-Wert (z. B. 12min) einen y-Wert zuordnen, also 1,50 EUR und mehrere x-Werte können den selben y-Wert haben. Aber: ich kann doch für 2,50 EUR doch auch nur 10min parken...?

Danke euch!
Mars


Hierzu passend bei OnlineMathe:
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Antwort
Roman-22

Roman-22

00:30 Uhr, 02.03.2020

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Um bei deinen Bezeichnern x und y zu bleiben: Eine Zuordnung xy heißt dann eindeutig, wenn es zu jedem x-Wert genau einen y-Wert gibt. Da ist es durchaus möglich, dass verschiedene x-Werte den gleichen y-Wert liefern. Das bedeutet dann nur, dass die Umkehrung yx eben nicht eindeutig ist.

> Aber: ich kann doch für 2,50 EUR doch auch nur 10min parken...?
Es ist unklar, was du damit meinst bzw. was dich da irritiert.
Der Preis für 10 Minuten Parken beträgt € 1,50. Wenn du für 10 Minuten freiwillig einen Euro mehr bezahlen möchtest, hat das ja mit der Zuordnung   Parkzeitveranschlagter Preis   nichts zu tun.
Frage beantwortet
Marseille

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15:16 Uhr, 02.03.2020

Antworten
Danke sehr!
Es ist also eine eindeutige Zuordnung.
Marseille

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10:02 Uhr, 07.03.2020

Antworten
Wenn man die Zuordnung also umdreht, Preis - Zeit, ist es dann eine mehrdeutige Zuornung?
Antwort
anonymous

anonymous

10:40 Uhr, 07.03.2020

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Hallo
Du musst sehr eindeutig formulieren und die Begrifflichkeiten eindeutig definieren, damit wir das Verständnis eindeutig austauschen können.

Du hast zuletzt nach der Umkehr-Zuordnung einer Zeit aus dem Preis gefragt.
Da musst du dir klar machen, welche Zeit du meinst.

Denkbar wäre:
a)
Parkzeitberechtigung: Das ist die Zeit, über die man berechtigt ist, zu einem Preis zu parken.
Dann merkst du schnell: Das ist eindeutig.
Für den Preis von 1,50€ ist man berechtigt, 60min lang zu parken.

b)
Parkzeitbedarf: Das ist die Zeit, über die man beabsichtigt zu parken.
Dann merkst du schnell: Das ist nicht eindeutig.
Denn den Preis von 1,50€ muss sowohl jemand zahlen,
> der beabsichtigt, 11min zu parken,
> der beabsichtigt, 12min zu parken,
>...
> der beabsichtigt, 60min zu parken.

Marseille

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10:45 Uhr, 07.03.2020

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Danke für die Antwort.

Zu b) (Parkzeitbedarf) ist es also eine mehrdeutige Zuordnung?
Antwort
anonymous

anonymous

11:35 Uhr, 07.03.2020

Antworten
Ja, wie schon gesagt: "Das ist nicht eindeutig."
Wenn jemand 1,50€ bezahlt, weißt du hieraus nicht, ob er beabsichtigt
11 oder 12 oder .... oder 60 Minuten
zu parken.

Marseille

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11:37 Uhr, 07.03.2020

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Danke.

"Nicht eindeutig" heißt also "mehrdeutig".
Antwort
ledum

ledum aktiv_icon

16:21 Uhr, 07.03.2020

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Hallo
ja mehrdeutig ist doch nur ein anderes Wort für nicht eindeutig, du kannst auch sagen nicht eindeutig mindestens zweideutig .
Gruß ledum
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