Hallo allerseits,
ich bräuchte etwas Hilfe bei dieser Aufgabe:
Sei V der R-Vektorraum aller Abbildungen R->R. Welche der folgenden Teilmengen von V bilden einen Unterraum? (mit Begründung)
(i) {} (ii) {} (iii){} (iv) {}
meine Fortschritte bis dahin würde ich selber gerne verstehen :-D) Ich hab wie immer alles alleine erarbeitet und bin da etwas unsicher. Außerdem würde ich ein wenig Ausführliche Beschreibung sehr begrüßen :-) Auch korrektur bzgl. der Ausrucksweise würde mich sehr freuen. DANKE :-)
Vorab ich habe bisher folgenden Vermutung: i = ja; ii = ja; iii = nein; iv = bisher kein Ergebnis
Beweis
1- f darf nicht leere Menge sein, und muss die 0 enthalten 2- f muss bzgl. der Addition abgeschlossen sein 3- f muss bzgl. der Multiplikation abgeschlossen sein
(i) Ich denke das ist ein Vektorraum da er alle Abbildungen erfasst für die gilt f(3)=0 Damit ist die 1- durch die Bedingung bereits erfüllt 2- & 3- gilt auch: f(3)(} = = 0 was wieder element von f ist. Damit abgeschlossen
(ii) Ich denke das auch das ein Vektorraum ist, da er alle Abbildungen erfasst für die gilt f(7) ist auch f(1) Die 1- gilt da damit nicht ausgeschlossen ist dass es sich hierbei um eine Abbildung auf 0 handelt. Es könnte also f(7) = f(3) = 0 sein.
An dieser Stelle bin ich bereits ein wenig verwirrt, da jede 0-Abbildung doch bereits abgeschlossen bzgl. +,* ist. Aber wenn ich das mal prüfe mit f(7)(} = = Ist das so gültig? Oder sollte es da heißen dass keine Angaben über das Vielfache von f(7) gemacht wurden und es deswegen die Bedingung nicht erfüllt?
(iii) Hier habe ich einfach ein Gegenbeispiel für die Multiplikation gemacht falls . Also } =
(iv) Hier habe ich keinen Ansatzt
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen und mich interessieren die Antwort auch längerfristig :-)
Danke im Vorraus
mfg MoC
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich bräuchte bitte einen kompletten Lösungsweg." (setzt voraus, dass der Fragesteller alle seine Lösungsversuche zur Frage hinzufügt und sich aktiv an der Problemlösung beteiligt.) |