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Guten Abend, vllt könnt ihr mir ja helfen. Berechnen Sie das Guthaben am ende der Laufzeit bei nach- und vorschüsschiger Einzahlung. r=200€, . Meine Frage, welches Guthaben ist gemeint? Muss ich die Zinseszins Formel benutzen, aber da habe ich keine vorschüsschige bzw nachschüssige Formel. Oder soll ich den Rentenbetrag ausrechnen. Oder hat das mit Kapitalaufbau bzw. Kapitalabbau zutun. Ich finde, die Fragestellung sehr ungenau. LG Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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Hallo, du musst die Zinseszins Formel und die Rentenformel verwenden. Für das Anfangsvermögen die Zinseszins Formel. Es ist das Guthaben, dass du schon von Anfang an auf dem Konto hast. Und für die regelmäßigen Einzahlungen die ensprechende Rentenformel (Endwert). Dann beide Beträge addieren. Siehe hier: de.wikipedia.org/wiki/Rentenrechnung#Grundformeln Was vor- bzw. nachschüssig ist wird dort auch erläutert. Gruß pivot |
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Falls die Monatsrate ist, was ich vermute, und relativ verzinst wird, gilt bei Vorschüssigkeit: Falls der effektive Jahreszins ist, gilt Die Angaben sind wirklich sehr vage. Zur Kontrolle ein Rechner: www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php |
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@supporter Soweit ich das sehe macht es bei dir kaum einen Unterschied ob monatlich der jährlich verzinst wird. Es gilt ja Das würde ja keinen Sinn ergeben. |
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Ich verstehe dein Problem nicht. Ich ging davon aus, dass Jahre lang pro Monat gespart werden bei einem Startkapital von . Dabei ist zwischen konformer/äquivalenter und relativer Verzinsung zu unterscheiden. |
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Es kann doch nicht sein, dass bei monatlicher Verzinsung und jährlicher Verzinsung das gleiche rauskommt. Stichwort: Zinseszins. |
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Es geht um unterjährige Verzinsung/monatl. Zinsgutschrift. Da kommt natürlich nicht das Selbe raus. am Jahresanfang ergeben nicht das Selbe wie pro Monat über ein Jahr verteilt. |
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Bei dir ergeben aber das Gleiche, unabhängig davon ob du monatlich verzinst oder jährlich. Im Prinzip muss man erst mal sagen, wovon man ausgeht: Ist der nominale Zinssatz oder der effektive Zinssatz. Dann kann man den entsprechenden Ansatz posten. Wenn nichts anderes dasteht, gehe ich prinzipiell erst einmal vom nominellen Zinsatz aus. "Es geht um unterjährige Verzinsung/monatl. Zinsgutschrift" Das war jetzt einfach deine Annahme. Das finde ich nicht besonders zielführend, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt. Man kann ja voher mal nachfragen bevor man einen Beitrag postet. |
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Ich habe im Konditional formuliert und gesagt, dass ich das vermute. Es sieht mir nach einem Sparvertrag aus mit monatlichen Raten. Mit den Zinssätzen habe ich schon alles mögliche erlebt. Grundsätzlich hast du Recht,darfst aber nicht immer davon ausgehen, dass dem auch bei solchen Aufgaben immer so ist. Der TE hat selbst beklagt, dass er die Frage für unpräzise hält. VLt. hat er inzwischen nachgefragt und meldet sich demnächst. :-) |
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