Hallo,
ich nehme an, die Lösung des Problems ist eher auf das char. Polynom ausgerichtet. Ist die in Frage stehende Matrix und das char. Polynom, so gilt ja . Im Falle gerade haben wir damit nach Voraussetzung. Zudem gilt wegen gerade, dass für (und das ist der Knackpunkt, der bei ungeradem eben nicht so wäre). Das aber heißt, dass von Null ausgehend (mindestens) einmal in Richtung und (mindestens) einmal in Richtung die -Achse überqueren muss. Das kann zwar auch öfter sein, muss aber mindestens einmal je Richtung sein. An diesem beiden Stellen (nennen wir diese Stellen mal und ) gilt also und . Aufgrund des Vorzeichens gilt vor allem . Die Matrix hat also mindestens die beiden verschiedenen reellen Eigenwerte und .
Mfg Michael
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Hallo, sabsi!
Alternativ kannst du auch verwenden, daß
,
wobei die Eigenwerte von sind (mögliche algebraische Vielfachheiten berücksichtigt).
Jetzt kannst du dich, wenn du möchtest, durch Widerspruchsbeweise schrittweise der Behauptung nähern, daß es mindestens zwei verschiedene reelle Eigenwerte gibt:
1. Angenommen, es gibt nur komplexe Eigenwerte, also für alle . Was folgt dann für das Vorzeichen der Determinante? Demnach...
2. Nun angenommen, es gibt genau einen reellen Eigenwert für und die restlichen Eigenwerte , sind komplex. Da gerade ist, folgt...
Viele Grüße
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