nkia1 
19:18 Uhr, 22.01.2013
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Hallo!! Ich habe eine kurze, aber für mich ganz wichtige Frage zu der Lösungsmenge der Betragsungleichung.
Ich meine mich aus der Schule daran zu erinnern das "<" "und" & ">" "oder" bedeuten. Und das wenn in der Angabe ein steht man bei der Gesamtlösungsmenge die Schnittmenge aus den Lösungsmengen der einzelnen Fälle angibt. Und bei eben die Vereinigungsmenge der einzelnen Lösungsmengen. Stimmt das?
In der Uni haben wir das aber nicht mehr erwähnt, das heißt ich könnte mich auch falsch erinnern.
Wer kann helfen? Das wäre echt nett.
Danke
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
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Verwchselst du zufällig die Relationssymbole und mit den Logikoperatoren und ? Letztere stehen nämlich für UND bzw. ODER.
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nkia1 
12:26 Uhr, 23.01.2013
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Das kann gut sein. Danke!! Verwende ich also bei der Gesamtlösungsmenge immer die Menge der Lösungsmengen die bei allen/beiden Lösungsmengen vorkommt (schnittmenge)?
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Du bekommst bei Betragen und Brüchen ja mehrerere Teil-ungleichungen (Fallunterscheidungen), diese ergeben dann jeweils Teillösungsmengen. Und diese sind zusammen zu fassen zu einer Gesamtmenge (Vereinigung)
Das heißt wenn man denn Fall betrachtet und bekommt als Lösungmenge Und für bekommt man dann muss man die beiden zusammenfassen um die Lösungsmenge zu erhalten.
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