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gespaltene Zinsberechnung

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Finanzmathematik

Tags: Finanzmathematik, Mathematik, zins, Zinsrechnung, Zinssatz

 
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Habmalkurznefrage

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10:13 Uhr, 11.11.2019

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Hallo!
Warum handelt es sich bei den angefügten Beispielen um keine gespaltene Zinsberechnung? Und wie unterscheidet man die gespaltene Zinsberechnung von einfacher und zinseszinslicher Zinsberechnung?
Ich dachte, es handelt sich um gespaltene Zinsberechnung, sobald die Laufzeit nicht auf ganze Jahre lautet!

Vielen Danke für Eure Hilfe!

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Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert):
"Ich benötige bitte nur das Ergebnis und keinen längeren Lösungsweg."
Hierzu passend bei OnlineMathe:

Online-Übungen (Übungsaufgaben) bei unterricht.de:
 
Online-Nachhilfe in Mathematik
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10:23 Uhr, 11.11.2019

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1. 10000(1+0,054)9

2. 100001,0541,025
Habmalkurznefrage

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10:26 Uhr, 11.11.2019

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Die Lösung war nicht meine Frage. Meine Frage steht im Text
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10:30 Uhr, 11.11.2019

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Was meinst du mit "gespaltener Zinsrechnung"?
Ich höre den Begriff zum ersten Mal.
Beispiel?
Habmalkurznefrage

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10:38 Uhr, 11.11.2019

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Uns wurde jetzt die einfache Zinsberechnung, die Zinseszinsliche und die gespaltene Zinsberechnung beigebracht. Alle drei jeweils jährlich und unterjährige.
Auf den 3 angefügten Bildern sind die Definitionen der drei Zinsberechnungsarten (unterjährig).
Ich verstehe nicht, wie ich diese unterscheiden kann (auf das obige Beispiel bezogen!)
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10:39 Uhr, 11.11.2019

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Ich sehe nur 2 Bilder.
Habmalkurznefrage

Habmalkurznefrage aktiv_icon

10:45 Uhr, 11.11.2019

Antworten
Hier die Bilder

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10:57 Uhr, 11.11.2019

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Weil die Laufzeit nicht vor dem nächsten Zinstermin endet.

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Enano

Enano

15:14 Uhr, 11.11.2019

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Hallo,

"Warum handelt es sich bei den angefügten Beispielen um keine gespaltene Zinsberechnung?"

Weil der Zinszuschlag nach jedem Quartal erfolgt und die Kapitalüberlassungsfrist bei 4,5 Jahren =18 Vierteljahren Laufzeit auf einen Zinszuschlagstermin fällt, nämlich dem 18., ist somit keine gemischte oder gespaltene Zinsberechnung erforderlich.

"Ich dachte, es handelt sich um gespaltene Zinsberechnung, sobald die Laufzeit nicht auf ganze Jahre lautet!"

Nein, nur wenn Beginn und/oder Ende der Laufzeit nicht auf einen Zinszuschlagstermin fallen, wird häufig die gespaltene Zinsberechnung angewandt.
Wenn bei deinem 3.Beispiel die Verzinsung monatlich anstatt quartalsweise erfolgen würde, wäre auch bei diesem Beispiel keine gespaltene Zinsberechnung erforderlich.



Supporter, ich verstehe deine Rechnung nicht.

Bei 1. , also der quartalsweisen Verzinsung mit Zinseszinsen, müsste der Exponent
doch 18 sein und nicht 9(4,5 Jahre =184 Jahre).

Bei 2., also der quartalsweisen Verzinsung mit einfachen Zinsen, gibt es keinen Zinseszins, d.h.:

K4,5=10000(1+0,05418)=10000(1+0,054,5)=12250


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