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Tags: für M und N

 
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Quont

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01:22 Uhr, 30.10.2009

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Hallo :-) ich benötige einmal eure Hilfe.

Welche der folgenden drei Formeln sind für M und N allgemein gültig?

1) P(MxN) = P(M)xP(N)
2) P(MxN) Teilmenge von P(M)xP(N)
3)P(M)xP(N) Teilmenge von P(MxN)

Ich finde leider keinen Ansatz :(
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Rentnerin

Rentnerin

09:18 Uhr, 30.10.2009

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Hallo,

es geht um die beiden Mengen P(M×N) und P(M)×P(N).
Die Elemente von P(M×N) sind beliebige Teilmengen TM×N, wobei die Elemente von T die Form (m,n)mM,nN haben.
Die Elemente von P(M)×P(N) sind von der Form U×V mit UM und VN, wobei U×V={(u,v)uUvV} ist.

Und jetzt stellst Du Dir vor M=R=N (die reellen Zahlen), dann hast Du einerseits alle Teilmengen von R×RR2 und andererseits alle Produkte von Teilmengen aus R (also eine Teilmenge auf der x-Achse, die andere auf der y-Achse - sehr lasch formuliert!).

Hilft Dir das weiter?

Gruß Rentnerin
Quont

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18:41 Uhr, 31.10.2009

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Dankeschön, ich denke/hoffe dass ich es verstanden habe.
Demnach wäre ja die zweite Aussage richtig.
Oder sehe ich das falsch?

Liebe Gruß
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Rentnerin

Rentnerin

19:15 Uhr, 31.10.2009

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Nimm doch zur besseren Vorstellung wieder M=R=N, dann beschreibt P(M×N) "alle" Teilmengen des R2, während P(M)×P(N) nur alle "Rechtecke" im R2 beschreibt.

Welche Beziehung ist nun richtig?
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Mathematikerin

Mathematikerin aktiv_icon

15:03 Uhr, 01.11.2009

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Hallo Rentnerin

deine Lösung ist sehr hilfreich. hab nur noch ne Frage dazu. was genau meinst du mit den "rechtecken"?
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Rentnerin

Rentnerin

16:55 Uhr, 01.11.2009

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Naja, im einfachsten Fall hast Du zusammenhängende Teilmengen UR (auf der x-Achse) und VR (auf der y-Achse) und das Kreuzprodukt ist ein Rechteck in der Ebene.

Natürlich müssen diese Teilmengen nicht zusammenhängend sein; dann hast Du aber immer noch eine Vereinigung von Rechtecken oder Strecken oder Punkten. Das alles habe ich mit Anführungsstrichen als "Rechtecke" bezeichnet. Einen Kreis bringst Du allerdings mit dem Kreuzprodukt nicht heraus.
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moeppel

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20:25 Uhr, 01.11.2009

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Hmmm... ich verstehe den Sachverhalt jetzt und kenne die Lösung, aber ich weiß immer nicht, wie man das formal richtig aufschreiben kann. Hat da vielleicht jemand einen Tipp?
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Rentnerin

Rentnerin

20:50 Uhr, 01.11.2009

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Die beiden Beziehungen 1) und 2) sind nicht allgemein gültig. Betrachte das Beispiel

M={1;2}=N

und die Teilmenge

T={(1;1);(1;2);(2;1)}M×N, also TP(M×N).

Wäre auch TP(M)×P(N), dann gäbe es UM und VN mit der Eigenschaft

T=U×V. Aus (1;1)T folgt 1U und 1V. Die beiden anderen Elemente von T liefern 2U und 2V und damit wäre U×V=M×N in Widerspruch zu TM×N.

Damit ist 2) als nicht allgemein gültig und somit auch 1) als nicht allgemein gültig nachgewiesen.

Bei 3) argumentierst Du so. Ist WP(M)×P(N), dann ist also W=W1×W2 mit W1MW2N, also W=W1×W2M×N und damit WP(M×N).
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moeppel

moeppel aktiv_icon

21:00 Uhr, 01.11.2009

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Danke für die schnelle Antwort. Darf ich denn beim Zeigen allgemeiner Gültigkeit Beispiele anbringen? Ich dachte immer, ich müsste das vollkommen allgemein formulieren und das ist mein Problem.
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Rentnerin

Rentnerin

21:11 Uhr, 01.11.2009

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Hier handelt es sich doch um Gegenbeispiele dafür, dass "KEINE" Allgemeingültigkeit vorliegt.
Antwort
moeppel

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21:13 Uhr, 01.11.2009

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Das ist wohl wahr. Man kann sich das Leben auch kompliziert machen Hab ewig gerätselt und dabei die Lösung die ganze Zeit vor der Nase gehabt. Herzlichen Dank nochmal :-)
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