Ich sollte zeigen oder widerlegen, dass abgeschlossen in ist. Die Definition die wir in der Vorlesung von relativen Abgeschlossenheit hatten, war folgende: ist relativ abgeschlossen in A, falls 1) die Menge offen ist in A oder 2) eine abgeschlossene Teilmenge s.d. . Mich verwirren diese Definitionen immer noch. Was bringt mir 1) überhaupt? Da drehe ich mich doch bloss im Kreis, wenn ich relative Abgeschlossenheit mit relativer Offenheit definiere??!!! 2) kann ich auch nicht wirklich anwenden, denn z.b. könnte ich ja sagen: , da aber jetzt muss ich wiederum wissen, ob C bzgl. A abgeschlossen ist??!!! Ich bin total verwirrt... Wäre froh um eure Hilfe. Vielen Dank!
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