Hallo Benni,
seien also H und K Untergruppen der endlichen Gruppe G, dann ist e (neutrales Element von G) sowohl in H wie auch in K, sonst wären diese Mengen keine Untergruppen von G. Sind a, b aus H * K, dann sind a, b aus H, also auch ab^(-1) aus H (Untergruppe!) und sie sind aus K, also auch ab^(-1) aus K (Untergruppe!); damit ist ab^(-1) aus H * K, wodurch H * K selbst zur Untergruppe von G wird.
Nun kannst Du H und K als eigenständige Gruppen mit jeweils endlicher Ordnung auffassen. H * K ist sowohl Untergruppe von H wie auch von K und es gilt:
ord(H * K) teilt ord(H) und ord(H * K) teilt ord(K).
Damit ist ord(H * K) gemeinsamer Teiler von ord(H) und ord(K) und muss somit gleich 1 sein, da die Ordnungen von H und K nach Voraussetzung teilerfremd sind.
Gruß Rentnerin
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