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Hallo, ich habe eine zweite Aufgabe versucht über vollst. Induktion zu lösen. Ich möchte gerne wissen ob meine Lösung in der unten genannten Form in Ordnung ist. Vielen Dank im voraus.
Zeigen Sie mit vollst. Induktion: Element Element
Induktionsanfang: wahr Induktionsannahme: angenommen sei wahr
Induktionsschluss: dann gilt auch ist wahr
Ist die Aufgabe hier zu Ende, und habe ich sie richtig gelöst ?
Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich benötige bitte nur das Ergebnis und keinen längeren Lösungsweg." |
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anonymous
16:10 Uhr, 23.12.2013
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"Habe ich sie richtig gelöst?" Ich behaupte: Nein. Du schreibst: Hätte das nicht heissen sollen:
"Ist die Aufgabe hier zu Ende?" Sicherlich nein. Die vollständige Induktion besteht stets aus DREI Schritten.
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ich bin verzweifelt
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ist ja nach . Also muss sein. Das habe ich also auf der rechten Seite ergänzt damit die Formel wieder stimmt.
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anonymous
17:04 Uhr, 23.12.2013
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Nicht verzweifeln. Das bringt nichts. Einfach ruhig und systematisch arbeiten.
Wir sind uns einig, darin: Die Aussage lautet:
Habe ich recht verstanden? Du hast jetzt die ganze (Un-)Gleichung mit durchmultipliziert: Dann hast du wohl umgeformt. Ich vermute mal und schreibe in meinen Worten:
Weiters wage ich ahnend zu verstehen: der linke Teil dieser umgeformten (Un-)Gleichung ist der linke Teil der Ungleichung . der Teil in eckigen Klammern ist der rechte Teil der Ungleichung . der Term ist stets größer (gleich) Null.
Nur konnte ich weiters die Logik darin noch nicht verstehen. Wie kannst du aus den 3 Aussagen schließen, dass aus folgt? Wie gesagt. Vielleicht mangelt es mir nur an Verständnis. Vielleicht hilft dir und mir einfach das geschriebene nochmals erklärend in Worte zu fassen. .
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anonymous
17:52 Uhr, 23.12.2013
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Ja, so allmählich dämmert es auch mir.
In meinen Worten: Wir haben die These durch Beispiele belegt. Wir konnten diese These geeignet umformen und kamen zur Erkenntnis: Da können wir weiter schließen:
Auf diese Weise haben wir aus der Gültigkeit von schlussfolgern können, dass auch gültig ist.
III. Induktions-Schritt Da für Beispiele gültig ist, und da aus der Gültigkeit von auf geschlossen werden kann, ist die Aufgaben-Ungleichung allgemeingültig.
Sorry, wenn ich dich der Verzweiflung näher gebracht habe. Möglicherweise hattest du diesen Gedankengang auf deine Weise schon zu Papier gebracht. Und ich hatte ihn einfach nicht recht verstanden. Und ja, wenn du auch meinen Worten zustimmen willst, oder sicher bist, dass deine Herleitung oben sinngemäß das Gleiche ausdrückt, dann will ich das gerne als Beweis anerkennen.
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