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Hallo ihr, bin neu hier und möchte folgende Frage äußern, in der Hoffnung, von euch Hilfe zu bekommen: Für welche x sind folgende Funktionen stetig? (Wie) Lassen sich die Unstetigkeitsstellen beheben? Die Definition von Stetigkeit ist mir bekannt, auch die der hebbaren Lücke. So wie ich es einschätze, müsste die erste Funktion keine Definitionslücke haben, da der obere Teil bis einschließlich 1 definiert ist und der untere ab 1. Somit müssten alle D stetig sein. Bei der Gebrochenrationalen Funktion finde ich keinen Grenzwert, und wo dieser nicht vorhanden ist, ist die Funktion nicht stetig...? Vielen Dank für eure Hilfe!! Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
Hierzu passend bei OnlineMathe: Stetigkeit (Mathematischer Grundbegriff) Online-Übungen (Übungsaufgaben) bei unterricht.de: |
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1. Es muss gelten: 2)Faktorisieren: Damit kannst du kürzen und die Lücke einsetzen. |
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Hallo "So wie ich es einschätze, müsste die erste Funktion keine Definitionslücke haben" Ich kann dich ermutigen... "...da der obere Teil bis einschließlich 1 definiert ist und der untere ab 1." ...nur ist deine Begründung völlig ungeeignet. Wo würdest du denn eine Unstetigkeit deiner Funktion vermuten? Was kannst du an dieser Verdachtsstelle über die Funktion aussagen? "Bei der (g)ebrochen rationalen Funktion finde ich keinen Grenzwert" Du drückst dich unklar aus. Was für einen Grenzwert willst du denn suchen oder finden? Auch hier wieder: Wo würdest du denn eine Unstetigkeit oder Definitionslücke deiner Funktion vermuten? Tipp: Linearfaktor-Zerlegung |
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Vielen Dank, für die Hilfe! War tatsächlich unpräzise. Die Annahme kam zustande , da es auf den ersten Blick so schien, als würde die Funktion rechts und links gegen 1 konvergieren, was natürlich nicht stimmt. Dann wäre x an der Stelle 1 selbst ja nicht definiert. Ich wollte über f(x) aussagen, dass für jedes ein Funktionswert existiert. Damit muss sie stetig sein. Bei g(x) habe ich nach dem Plotten sehen können, dass x=2 nicht definiert ist, was nach der Linearfaktorzerlegung natürlich auch klar wird. Nun heißt es, eine Definitionslücke ist hebbar, wenn der Grenzwert vorhanden ist. Dann gehört das x an der Stelle der Lücke, mit der Funktion gleichgesetzt. Es entsteht eine neue, stetige Funktion. Das war der Grund, weshalb ich den Grenzwert erwähnt habe. Doch nun habe ich durch Ausklammern der höchsten Potenz des Nenners, den Grenzwert y=1 ermittelt. Er existiert also. Und somit müsste die Lücke hebbar sein...? LG |
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"Ich wollte über aussagen, dass für jedes ein Funktionswert existiert. Damit muss sie stetig sein." Oh je, oh je, das zeigt, wie wenig du noch von Stetigkeit verstanden hast. Das gilt doch für jede Funktion. Vorschlag: Treffen wir uns auf den GPS-Koordinaten 9° 00" östlicher Länge, ich bring ein Tässchen Kaffee und einen Goldbarren mit. Warum werden wir uns wohl nicht treffen? |
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zu Die Frage war: Wo würdest du denn eine Unstetigkeit oder Definitionslücke deiner Funktion vermuten? Eine Stelle hast du ja schon richtig erkannt. Was ist denn an der Stelle ? Warum ist das eine Unstetigkeit oder Definitionslücke? Gibt es vielleicht noch weitere (Verdachts-) Stellen? Was ist mit der Linear-Faktor-Zerlegung? |
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Der Grenzwert meines Wissens über stetigkeit, konvergiert gegen den Sinn, hier eine Frage zu dem Thema zu stellen. Für den Wert ganzen Wissens, ist der Sinn nicht definiert. |
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g(x) Ich habe auf dem Plotter gesehen, dass bei x=3 noch ein Grenzwert existiert. Nur komme ich nicht drauf, wie dieser zu errechnen ist. Müsste dann auch eine Definitionslücke sein, da ja kein Funktionswert jemals den Wert x=3 erreichen wird. An der Stelle x=2 müssten wir durch Null teilen, um den Funktionswert zu erhalten, was wir nicht dürfen. Somit ist dieser x-Wert nicht definiert. |
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ok - also das Beispiel mit den GPS-Koordinaten will doch verdeutlichen: Es macht doch keinen Sinn, für einen Treffpunkt nur die geographische Länge zu vereinbaren. Für einen Treffpunkt müssen wir doch sowohl die geographische Länge als auch die geographische Breite vereinbaren. Übertragen auf Mathematik und Stetigkeit: Der Sinn der Stetigkeit ist doch nicht, dass irgendwelche x-Werte exisitieren, wir müssen doch auch guggen, ob die y-Werte sich treffen. Also nochmals für Welche Stelle willst du untersuchen? Antwort: Es wird wohl die Stelle sein. Wie lautet der links-seitige Funktionswert von dort? Wie lautet der rechts-seitige Funktionswert von (bzw. dessen Grenzwert) dort? |
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Beispiel verstanden... Der ("linksseitige") Funktionswert von x=1 ist y=5 (Einsetzen von 1 in beide Teile der Funktion für x) Der rechtsseitige Wert kann nicht 5 sein, nähert sich aber beliebig an diesen Wert an...? |
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Prinzipiell ja. Darf ich in meine Worte fassen: Die Verdachtsstelle liegt bei da hier die Abschnitts-Grenze der abschnittsweise definierten Funktion ist. Der linksseitige Funktionswert ist: Der rechtsseitige Grenzwert der Funktion hier ist Da links-seitiger und rechts-seitiger Funktionswert an der Stelle gleich sind, ist die Funktion stetig. |
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Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen! |
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und ? |
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für g(x) haben wir die Definitionslücke bei x=2 ermittelt. Die Nullstelle des Nenners ist also 2. Die Nullstelle des Zählers ist auch 2. Da diese sich gleichen, liegt möglicherweise eine hebbare Lücke vor. Dies prüfen wir durch Kürzen des Funktionsterms: Da 2 keine Definitionslücke des gekürzten Terms ist, handelt es sich um eine hebbare Definitionslücke. Für den Bruch, der noch übrig bleibt: Die Nullstelle des Nenners ist nicht gleich der, des Zählers. somit handelt es sich um eine Polstelle..? |
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zu Da ist schon viel Wahres dran (und doch noch Unsicherheit-verheißende "?" sichtbar). Darf ich mal wieder in meine Worte fassen (vielleicht hilft's ja zu mehr Systematik): Die viel empfohlene Linear-Faktor-Zerlegung hätte gelautet: Ein Bruch ist dort nicht definiert, wo durch 'Null' geteilt wird. Folglich müssen wir doch die Stellen betrachten, in denen der Nenner 'Null' wird ("verschwindet"). Da war die Linear-Faktor-Zerlegung sehr hilfreich - anschaulich: Der Nenner verschwindet an den zwei 'Verdachtsstellen': Wir werden also zwei Verdachtsstellen untersuchen müssen.: Die Stelle Auch hier war wieder die Linear-Faktor-Zerlegung sehr hilfreich. Es drängt sich gerade zu auf, die Lücke durch Kürzen zu beheben: Kürzen: g^#(x) Beachte: Ich habe gekürzt und damit die Lücke 'behoben' und dabei formal zwischen "g(x)" und "g^#(x)" unterschieden, das um deutlich zu machen, dass man eben nicht bedingungslos kürzen darf, weil ja die Operation (geteilt durch Null) im Raume steht. In anderen Worten: Die Original-Funktion ist an der Stelle nicht definiert! ...da Division durch 'Null'. Die um die Lücke behobene Funktion g^#(x) ist an der Stelle definiert - du hast kein Problem, hier den Funktionswert g^#(x=2) zu errechnen und zu benennen. Schlussfolgerung: Die Funktion hat an der ('Verdachts-) Stelle eine behebbare Lücke, und ist folglich hier stetig. Die ('Verdachts-') Stelle Uneigentlicher Grenzwert für den linksseitigen Funktionswert: Nur der Nenner geht gegen Null. Der Funktionswert strebt gegen also unterschreitet alle Grenzen. Uneigentlicher Grenzwert für den rechtsseitigen Funktionswert: Nur der Nenner geht gegen Null. Der Funktionswert strebt gegen also überschreitet alle Grenzen. Schlussfolgerung: da lässt sich nix beheben, das ist eine klassische Polstelle, das ist und bleibt unstetig. Die Funktion ist an der ('Verdachts-') Stelle unstetig. Häufig vernachlässigt, aber vielleicht der Übersicht halber zusammenfassend eine Aussage über die Stetigkeit der Gesamt-Funktion: Ähnlich wie ein Gegenbeispiel einen ganzen Beweis über den Haufen wirft, macht eine Unstetigkeitsstelle die gesamte Funktion unstetig. Da an der Stelle eine Unstetigkeit besteht, ist die Funktion insgesamt unstetig. |
Diese Frage wurde automatisch geschlossen, da der Fragesteller kein Interesse mehr an der Frage gezeigt hat.
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