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Hallo! Ich habe bei folgender Altklausuraufgabe nicht wirklich eine Ahnung, wie ich vorgehen sollte: "Die Funktion mit ist invertierbar. Berechnen Sie: (a) (b) und (c) " Meine Ideen: Die (a) habe ich gemacht. Jetzt scheitere ich bei der (b) und (c) daran, die inverse Funktion zu finden. Ich habe mir gedacht, dass es vielleicht einen Trick gibt, mit dem man die Aufgabe lösen kann, ohne eine konkrete inverse Funktion, aber ich habe noch keinen gefunden. Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße! Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich bräuchte bitte einen kompletten Lösungsweg." (setzt voraus, dass der Fragesteller alle seine Lösungsversuche zur Frage hinzufügt und sich aktiv an der Problemlösung beteiligt.) |
Hierzu passend bei OnlineMathe: Flächenberechnung durch Integrieren Stammfunktion (Mathematischer Grundbegriff) Funktion (Mathematischer Grundbegriff) |
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de.wikipedia.org/wiki/Integral_von_Umkehrfunktionen Hier die nicht einfache Umkehrfunktion: www.wolframalpha.com/input?i=invert+x%2Be%5Ex-1 |
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Ich denke, du solltest dir nicht zu lange den Kopf zerbrechen, eine Umkehrfunktion ausdrücklich zu finden oder auf Papier zu schreiben. Das fordert die Aufgabe eigentlich nicht. Das wäre auch sehr schwerlich bis wahrscheinlich unmöglich. Mit einer Wertetabelle dagegen wirst du sehr leicht die wenigen benannten Umkehrpunkte finden. Darum geht es hier eigentlich... |
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Du musst keine explizite Darstellung bestimmen, die Aufgabe lässt sich auch so lösen: ist streng monoton wachsend, u.a. mit mit sowie . Wenn du genauer darüber nachdenkst, hast du bereits b) gelöst. Bei (c) gilt (bitte mal die entsprechenden Flächen skizzieren!) für alle . Wenn man diese visuelle Begründung nicht so mag, kann man auch via Substitution das gesuchte -Integral knacken, läuft letztlich aber auf dieselbe Formel hinaus. |
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Vielen Dank an alle! |
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Was hast du denn bei (c) raus? |
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Ich habe als Antwort bei der (c): Edit: Kurze Rückfrage: Ist der erwähnte geometrische Ansatz allgemeingültig für beliebige invertierbare Funktionen oder gilt dies nur in meinem Beispiel? |
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Ergebnis ist richtig. > Ist der erwähnte geometrische Ansatz allgemeingültig für beliebige invertierbare Funktionen oder gilt dies nur in meinem Beispiel? Die letztendlich dort ermittelte Integralformel ist abseits der geometrischen Herleitung zumindest für streng monoton wachsende oder streng monoton fallende differenzierbare immer richtig. Kann man (wie oben erwähnt) auch über Substitution mit anschließender partieller Integration sehen: Wie gesagt, die Forderungen an sind hinreichend. Notwendig sind sie wohl nicht (Stetigkeit statt Differenzierbarkeit reicht wohl auch), habe ich jetzt nicht weiter verfolgt, für den obigen Weg ist es im Beweis bequemer, die Differenzierbarkeit vorauszusetzen. |
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Alles klar, danke! :-) |