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Beweis einer Gleichheit zum Thema Matrizen

Universität / Fachhochschule

Tags: Beweis, matriz

 
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BulettenJoergi

BulettenJoergi aktiv_icon

15:29 Uhr, 07.01.2017

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Und zwar soll ich die Im Foto unter NB2 stehende Gleichung beweisen.
Und das im Bezug zu dem (Hinweis: Eine kommentarlose Rechnung ist
kein Beweis; Aussagen sind verlangt. Es wird dort die Gleichheit zweier Objekte behauptet. Wie
ist das linke Objekt definiert, wie das rechte? Weshalb sind sie gleich?)

Dabei benötige ich Hilfe.

IMG_0242

Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert):
"Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen."
Hierzu passend bei OnlineMathe:
Online-Nachhilfe in Mathematik
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pwmeyer

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19:45 Uhr, 07.01.2017

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Hallo,

die Aufgabe ist so einfach, dass es schwer fällt, dazu etwas zu schreiben. Die linke Seite ist als Produkt von Matrix mit Vektor definiert, die rechte als Linearkombination von Vektoren. Wenn man beides ausführt, erhält man eben dasselbe.

Gruß pwm
BulettenJoergi

BulettenJoergi aktiv_icon

20:43 Uhr, 07.01.2017

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Das wäre dann doch aber nur ausrechnen... Und somit laut dem Hinweis ja kein Beweis. Oder verstehe ich das falsch.
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abakus

abakus

20:55 Uhr, 07.01.2017

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Du kannst doch die Matrizenmultiplikation auf der linken Seite komplett ausführen.
Du bekommst als Ergebnis einen Vektor, dessen oberstes Element gerade die Summe
a11t1+a12t2+a1rtr ist.
Sein zweites Element ist
a21t1+a22t2+a2rtr
usw.
Sein letztes Element ist
an1t1+an2t2+anrtr.


Wenn du auf der rechten Seite die vorgegebenen Vektoren mit den jeweiligen t-Werten multiplizierst und diese Produkte addierst, bekommst du das gleiche Ergebnis.


BulettenJoergi

BulettenJoergi aktiv_icon

21:35 Uhr, 07.01.2017

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Also das Errechnen habe ich verstanden . mir ist aber unklar , was ich für Aussagen und Erklärungen wie im Hinweis gefordert, ich schreiben soll, damit es ein Beweis ist.
Antwort
mihisu

mihisu aktiv_icon

23:22 Uhr, 07.01.2017

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Ich würde das wohl in etwa so aufschreiben, da ich denke, dass es so, oder so ähnlich, gemeint sein könnte:

Auf der linken Seite der behaupteten Gleichung steht das Produkt einer n×r-Matrix mit einer r×1-Matrix, was eine n×1-Matrix ergibt.
Auf der rechten Seite der behaupteten Gleichung die Summe von Vielfachen von n×1-Matrizen, was eine n×1-Matrix ergibt.

\\\Bemerkung\\\
Zwei Matrizen A=(aij)i=1,,rj=1,,s und B=(bij)i=1,,r~j=1,,s~ sind gleich, wenn sie vom gleichen Typ sind (d.h. gleiche Zeilenanzahl haben und gleiche Spaltenanzahl haben, also r=r~ und s=s~) und die Matrizen eintragsweise übereinstimmen (d.h. für alle i{1,r} und alle j{1,s} ist aij=bij).
\\\Ende der Bemerkung\\\


Beide Matrizen sind vom gleichen Typ, nämlich n×1.
Im Folgenden soll für alle i{1,,n} und für j=1 der Eintrag der Matrix auf der linken Seite der behaupteten Gleichung in der i-ten Zeile und der j-ten Spalte mit λij bezeichnet werden. Analog sollen die Einträge der Matrix auf der rechten Seite mit μij bezeichnet werden.


Betrachte zunächst die linke Seite der Gleichung. Nach Definition der Matrixmultiplikation ist für alle i{1,,n} und für j=1
λij=k=1rαiktk.

Betrachte nun die rechte Seite der Gleichung. Es ist
(μ11μn1)=t1(α11αn1)++tr(α1rαnr).
Nach Definition der skalaren Multiplikation mit einer Matrix (nämlich eintragsweise), folgt:
(μ11μn1)=(t1α11t1αn1)++(trα1rtrαnr).
Nach Kommutativität der Multiplikation im Grundkörper, folgt
(μ11μn1)=(α11t1αn1t1)++(α1rtrαnrtr).
Nach Definition der Addition von Matrizen (nämlich eintragsweise), folgt
(μ11μn1)=(α11t1++α1rtrαn1t1++αnrtr).

Daher ist für alle i{1,,n} und für j=1
μij=αi1t1++αirtr=k=1rαiktk.

Also kann man folgern, dass für alle i{1,,n} und für j=1
λij=k=1rαiktk=μij
ist.
Zusammen mit der Aussage, dass die beiden Matrizen vom gleichen Typ sind, folgt dass die Matrizen gleich sind. Damit hat man die behauptete Identität nachgewiesen.

\\\\
Wenn das nicht ausführlich genug sein sollte, weiß ich auch nicht weiter.
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