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Grenzwert der Ableitung = Ableitung des Grenzwert?

Universität / Fachhochschule

Grenzwerte

Tags: Grenzwert, partielles Differential

 
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ne-GAUSS

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23:06 Uhr, 09.10.2010

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Hallo,


kann jemand folgende Frage beantworten:

Ist die folgende Annahme zulässig oder nicht?

y=f(x1,x2)

d  limx1x0f(x1,x2)dx2=limx1x0(df(x1,x2)dx2)


Besten Dank!





Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert):
"Ich benötige bitte nur das Ergebnis und keinen längeren Lösungsweg."
Hierzu passend bei OnlineMathe:
Grenzwert (Mathematischer Grundbegriff)
Regel von l'Hospital (Mathematischer Grundbegriff)
Wichtige Grenzwerte
Ableitung (Mathematischer Grundbegriff)
Differenzenquotient (Mathematischer Grundbegriff)
Differenzierbarkeit (Mathematischer Grundbegriff)
Ableitung einer Funktion an einer Stelle (Mathematischer Grundbegriff)
Ableitungsfunktion (Mathematischer Grundbegriff)
Ableitungsregeln (Mathematischer Grundbegriff)

Online-Übungen (Übungsaufgaben) bei unterricht.de:
 
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Antwort
QPhma

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01:04 Uhr, 10.10.2010

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Wenn man sowohl von f(x1,x2) als auch von der partiellen Ableitung x2f(x1,x2) Stetigkeit in der Variablen x1 voraussetzen kann, läßt sich die Aussage leicht beweisen. Ohne die Stetigkeit bin ich im Zweifel, ob das gilt.

limx1x0x2f(x1,x2)=x2f(x0,x2)     (wegen Stetigkeit der Ableitungsfunktion)
x2[limx1x0f(x1,x2)]=limh0limx1x0f(x1,x2+h)-limx1x0f(x1,x2)h
                                    =limh0f(x0,x2+h)-f(x0,x2)h     (wegen Stetigkeit von f(x1,x2))
                                    =x2f(x0,x2)
ne-GAUSS

ne-GAUSS aktiv_icon

12:16 Uhr, 10.10.2010

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Vielen Dank, QPhma, für Deine Antwort.

Meine Funktion f(x1,x2) ist an der Stelle x1=x0 nicht definiert, aber der Grenzwert existiert und die zusammengesetzte Funktion {f(x1<x0,x2),limx1x0f(x1,x2),f(x1>x0,x2)} ist eine stetige Funktion. Gilt der Zusammenhang auch mit so einer Funktion? Ein vereinfachtes Beispiel wäre f(x1,x2)=x1x2log(1+x1) mit x0=0. Vielen Dank!

Antwort
QPhma

QPhma aktiv_icon

00:08 Uhr, 11.10.2010

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In dem Fall, wo die Funktion nur an dem einen Punkt x1=x0 eine behebbare Unstetigkeit hat, erwarte ich, dass die Vertauschbarkeit von partieller Ableitung und Grenzwertbildung auch noch gilt. Einen sauberen Beweis habe ich dafür nicht. Man müsste sich genau ansehen, wie dann die Unstetigkeit der partiellen Ableitung aussieht, ob aus der behebbaren Unstetigkeit nicht etwa ein Sprung werden kann.

In Deinem Beispiel gilt die Vertauschbarkeit, da man schreiben kann f(x1,x2)=g(x1)h(x2). Damit bleibt die Unstetigkeit so wie sie ist in dem Faktor g(x1) und wird nicht von der Ableitung von h(x2) beeinflusst. Also ist auch die partielle Ableitung der Funktion f(x1,x2) wieder behebbar unstetig an der einen Stelle x1=1.
Frage beantwortet
ne-GAUSS

ne-GAUSS aktiv_icon

17:41 Uhr, 13.10.2010

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Vielen Dank, QPhma, für die erneute hilfreiche Antwort :-)