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Hallo zusammen
Ich würde gerne den Beweis für die Konvergenz der alternierenden harmonischen Reihe verstehen. Bevor ich den Beweis Schritt für Schritt durchgehe, möchte ich eigentlich den Schluss vorwegnehmen: Man betrachtet bezüglich dieser Reihe das Verhalten der Teilfolgen für gerade und ungerade Indizes.
Am Ende steht bei uns Folgendes:
Da ∈
−
haben beide Teilfolgen denselben Limes .
Woraus folgt genau, dass wenn der Abstand der Teilfolgen beliebig klein wird, sie den gleichen Grenzwert haben (intuitiv ists ja schon klar, aber aus welchem Satz oder Ähnliches kann man das formal folgern?)
Vielen Dank Miausch
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Hierzu passend bei OnlineMathe:
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Hi,
wenn zwei Folgen in sind, wobei und gilt, dann ist
und somit nach Grenzwertsatz
Also ist und somit
Es folgt also wesentlich aus den Grenzwertsätzen und der Dreiecksungleichung für den Betrag.
Gruß Sina
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Hm, aber auf dem zweiten Blick bin ich etwas verwirrt. Hast du nicht irgendetwas von geraden und ungeraden Indizes gesagt?
Was ist denn die Folge ? Gilt ? sollte dort dann nicht eher so etwas stehen wie ?
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Hey und vielen Dank!
Erstmals: Nein es steht tatsächlich ∣ − ∣ Aber das kommt ja aufs gleiche raus, wenn "n" gerade ist, ist ja "n+1" ungerade und vice versa.
Was dein Vorgehen angeht, komme ich aber nicht so nach.
Inwiefern kannst du von Eigenschaften von ∣ ∣ auf ∣ ∣ schliessen? Also in der ersten Zeile zeigst du ja, dass ∣ ∣ beliebig klein wird, aber daraus folgt doch einfach mal, dass a beliebig nahe an kommt?
LG
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Um mal auf was ganz anderes zu kommen: Mir scheint der von dir bearbeitete Beweis etwas ungewöhnlich, zumindest nach dem, was davon durch dein Posting hindurchschimmert.
Allgemein ist mit bereits dann konvergennt, wenn monoton fallende Nullfolge ist (Leibniz-Kriterium). Für die alternierende harmonische Reihe nimmt man natürlich . Insofern sehe ich nicht, was man überhaupt davon hat, die Teilsummen zu geraden und ungeraden Indizes .getrennt zu betrachten
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Da hast du Recht hagman, das kommt aber davon, dass wir uns diese Reihe angeschaut haben, als wir noch Folgen behandelt haben - also bevor bei uns in der Vorlesung Reihen (und damit die Konvergenzkriterien für diese) eingeführt worden sind.
Der Beweis geht dann so, dass man wiederum für gerade und ungerade Teilfolgen zeigt, dass sie sowohl monoton wie auch beschränkt sind (und damit konvergent).
Schliesslich muss man aber noch zeigen, dass diese zwei Grenzwerte der Teilfolgen übereinstimmen (damit würde dann ja die ursprüngliche Folge konvergieren). Und da wären wir wiederum bei meiner Frage.
LG
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Ach so, na ja, wäre der Abstand der Grenzwerte größer als so könnte man .
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Aber dann zeigst du doch, dass z.B. die Folge der geraden Folgeglieder streng monoton fallend und nach unten beschränkt ist. Somit ist sie konvergent. Analog mit den ungeraden Folgegliedern. Dann zeigt der obige Beweis, dass beide Grenzwerte gleich sind.
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Ah ja, ich glaub jetzt ists mir auch klar. Danke ihr beiden.
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