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Hallo :-) Ich schreibe morgen eine Matheklausur . Klasse Fachgymnasium, LK) und bin eben einmal die Übungsaufgaben durchgegangen, die wir bekommen haben. Habe soweit keine Probleme, AUßER: wenn eine der Integrationsstellen negativ ist. Dann kommt immer ein ganz anderes Ergebnis raus. Muss ich dann einfach die negative Integrationsgrenze, die ja die kleinere der beiden ist, und somit eigentlich die UNTERE Integrationsgrenze ist, als obere einsetzen? Dann würde das Ergebnis nämlich stimmen. Aber.. ist das einfach erlaubt? Oder muss man das anders rechnen? Danke im Voraus :-) Liebe Grüße! Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich benötige bitte nur das Ergebnis und keinen längeren Lösungsweg." |
Hierzu passend bei OnlineMathe: Flächenberechnung durch Integrieren Stammfunktion (Mathematischer Grundbegriff) Online-Übungen (Übungsaufgaben) bei unterricht.de: |
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hallo, eigentlich muss man immer die untere zahl als untere grenze und die obere zahl als obere einsetzen... egal welche zahl die kleinere ist... der fehler muss also woanders sitzen. vielleicht einfach ein vorzeichenfehler? mehr kann man sagen wenn du deine rechnung hier eintippst. lg |
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Okay, hier ist meine Rechnung: Ich möchte die Fläche zwischen und der x-Achse bestimmen. Da der Flächeninhalt teils oberhalb, teils unterhalb der x-Achse ist, muss ich getrennt zwei Teilflächen berechnen. Nun habe ich die Nullstellen bestimmt, da sie ja die Integrationsgrenzen sind: XN1 XN2 XN3 Die sind auch korrekt, habe es mit dem GTR überprüft :-) So und nun kommt mein Problem. Habe die Stammfunktion bestimmt: Und für die Integrationsgrenzen zunächst 1 (obere) und (untere) und danach 3 (obere und 1 (untere) eingesetzt. Für habe ich raus, aber eigentlich müsste rauskommen. Bei stimmt das Ergebnis nur, wenn ich die Integrationsgrenzen vertausche. |
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jetzt noch die andere... |
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bei der integration kommen "negative" ergebnisse raus, wenn die flaeche unter der achse ist. hiervon interessiert dich also nur der betrag... also ist das ergebnis lg |
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Ui, danke erstmal! Bei der 1. Rechnung hatte ich wirklich nur ein Vorzeichendreher, die 2. muss ich nochmal genauer durchgehen! Hab noch ne Aufgabe gefunden, wo mein Problem noch deutlicher wird... Da soll ich die Fläche zwischen zwei Funktionen ausrechnen. dann hab ich die Differenzfunktion gebildet: und die NST bestimmt, weil es ja die Integrationsgrenzen sind: XN1= NX2= Dann habe ich davon die Stammfunktion bestimmt und die Integrationsgrenzen 1 und genommen. EIGENTLICH müsste ich ja rechnen. Mein Ergebnis muss aber sein. Und das erhalte ich nur wenn ich rechne, also die Integrationsgreznen vertausche Ist das erlaubt? |
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Noch eigentlicher willst du nicht sonder berechnen. Solange im Integratoinsbereich einheitliches Vorzeichen hat (und das erreichst du ja gerade durch Zerlegen des Intervalls an den Nullstellen) gilt und das ist halt je nachdem oder . |
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