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Moin Leute, ich bin hier mit einer Aufgabe, von der meine Übungsgruppenleitung behauptet, dass ich sie "easy" lösen könnte. Ich weiß nicht, ob sie mich da überschätzt oder ob ich mich einfach nur dämlich anstelle. Hier ist schon mal die Aufgabe: Aufgabe 4 (Parameterabhängige Integrale) (a) Sei stetig differenzierbar derart, dass sowohl als auch auf Lebesgue-integrierbar sind. Zeigen Sie, dass dann gilt. ___ Soweit hatte ich Folgendes probiert: Da und auf Lebesgue-integrierbar sind, sind sie auch Riemann-integrierbar, wobei die Werte beider Integrale identisch sind. Insbesondere gilt Da sich die Aufgabe auf parameterabhängige Integrale beziehen soll, kann insbesondere folgendes betrachtet werden: Es gilt Da Lebesgue-integrierbar ist, existiert dann auch ein mit Ab hier weiß ich nicht so recht weiter. Vielleicht muss was mit der Ableitung gemacht werden? Ich bin mir nicht sicher, wie ich so auf die zu zeigende Aussage kommen soll. Übersehe ich da etwas Offensichtliches? Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. ^^ LG Alex Für alle, die mir helfen möchten (automatisch von OnlineMathe generiert): "Ich möchte die Lösung in Zusammenarbeit mit anderen erstellen." |
Hierzu passend bei OnlineMathe: Flächenberechnung durch Integrieren Stammfunktion (Mathematischer Grundbegriff) Grenzwert (Mathematischer Grundbegriff) Regel von l'Hospital (Mathematischer Grundbegriff) Wichtige Grenzwerte Funktion (Mathematischer Grundbegriff) Online-Übungen (Übungsaufgaben) bei unterricht.de: Ableiten mit der h-Methode Grenzwerte - Linksseitiger/rechtsseitiger Grenzwert an einer Polstelle Grenzwerte - Verhalten im Unendlichen Grenzwerte im Unendlichen e-Funktion |
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Na so easy ist sie wohl doch nicht, ansonsten hätte sich wohl jemand schon zu Wort gemeldet. Beweisidee: Aus der Integrierbarkeit von folgt für der Grenzwert . Nun ist aber die Totalvariation der Funktion im Intervall , speziell gilt . Im Grenzübergang bedeutet dieses Sandwich , und somit die Existenz des Grenzwertes . Jeder Wert widerspricht aber (die Begründung überlasse ich dir), daher bleibt nur übrig. |
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Hallo, ich würde gerne folgende Idee(-skizze) vorschlagen. Es gilt wegen des Hauptsatzes der Integralrechnung . Grenzwertbildung auf beiden Seiten: , weil Lebesgue-integrierbar ist Aus der Lebesgueintegrierbarkeit von folgt . EDIT: HAL9000 war schneller und besser. Aber vielleicht ist's trotzdem hilfreich. |
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Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort; ich war leider bis vor kurzem mit einem Blockseminar beschäftigt. Ich will zunächst anmerken, dass wir in der Vorlesung zu Analysis 3, die ich besuche, aktuell nicht besonders weit in der Integrationstheorie sind. Nach der Definition des Lebesgue-Integrals haben wir wichtige Konvergenzaussagen (monotone Konvergenz, Fatou, majorisierte Konvergenz) und anschließend das Prinzip von Cavalieri sowie den Satz von Fubini kennengelernt. Dementsprechend bin ich mir nicht sicher, ob ich tatsächlich über Riemann-Integrale argumentieren kann (mit meiner Behauptung, dass ich Riemann-Integrale verwenden kann, liege ich nicht ganz richtig, da durch die gegebene Stetigkeit das Integrabilitätskriterium nur in kompakten Intervallen gegeben ist). Des Weiteren sagt mir der Begriff der Totalvariation nicht wirklich was. Was kann ich darunter verstehen? |
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Die Totalvariation einer Funktion auf einem Intervall ist (salopp gesagt werden alle Aufs und Abs der Funktion betragsmäßig aufaddiert). Bei "normalen" stetigen Funktionen (d.h. mit nur endlich vielen lokalen Extrema) erreicht man dieses Supremum für diejenigen Zerlegungen, wo man als Zerlegungspunkte die lokalen Extremstellen wählt. |
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Alles klar, vielen Dank für diese Info! Jetzt noch zur Aussage bezüglich , nämlich dass nur in Frage kommt, weil der Aussage widersprechen soll: Die Intuition der Aussage - solange ich mich nicht irre - ist wohl, dass die "Fläche" der Funktion im Betrag für im Fall divergieren muss; es gibt also immer eine Fläche unterhalb der Funktion, die aufaddiert wird. Ich habe jedoch Schwierigkeiten damit, dies passend umzuformulieren. |
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