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Kreis: Ableitung der Fläche gleich der Umfang???

Schüler Gymnasium, 12. Klassenstufe

Tags: Ableitung, Flächeninhalt, Kreis

 
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Justin08

Justin08 aktiv_icon

16:55 Uhr, 13.04.2008

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Hallo,
Hab ich mich gerade erst neu angemeldet Hab aber direkt schon eine Frage ;)
Und zwar sitz ich gerade vor einer Aufgabe und komm nicht so richtig weiter...

Die Formel für den Flächeninhalt des Kreises ist ja π*r². Und jetzt soll ich überprüfen, ob die Ableitung von dem Flächeninhalt gleich der Umfangsformel ist, also von 2π*r, also ob die Ableitung von A=U ist.

Ich komm wirklich nicht weiter... Mir fehlt der richtige Ansatz...

Kann man das wohl mit einer Kurvendiskussion beweisen? Also evtl Nullstellen/Extremwerte oder so?

bin für jeden Tipp sehr, sehr dankbar!!!

LG
Hierzu passend bei OnlineMathe:
Kreiszahl (Mathematischer Grundbegriff)
Kreis (Mathematischer Grundbegriff)
Elementare Kreisteile (Mathematischer Grundbegriff)
Ableitung (Mathematischer Grundbegriff)
Differenzenquotient (Mathematischer Grundbegriff)
Differenzierbarkeit (Mathematischer Grundbegriff)
Ableitung einer Funktion an einer Stelle (Mathematischer Grundbegriff)
Ableitungsfunktion (Mathematischer Grundbegriff)
Ableitungsregeln (Mathematischer Grundbegriff)
Bestimmtes Integral (Mathematischer Grundbegriff)
Flächenberechnung durch Integrieren

Online-Übungen (Übungsaufgaben) bei unterricht.de:
 
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Antwort
Akonia

Akonia

17:20 Uhr, 13.04.2008

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allgemein:
1)
Funktion:x^n
Ableitung:n*x^(n-1)

2)ableiten eines vielfachen:
Funktion:c*f(x)
Ableitung:c*f'(x)
(der Faktor c bleibt einfach)


deine Funktion lautet nun:

f(r)=πr2

f'(r)=π2r2-1=π2r

(hier ist π nun der Faktor, er bleibt also einfach)

ja der Umfang ist die Ableitung der Fläche


Justin08

Justin08 aktiv_icon

20:48 Uhr, 13.04.2008

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Hallo,
Danke für deine Antwort Hat mir schon etwas geholfen. Aber gibt es dafür auch noch einen konkreten Beweis??
Vielen Dank
Antwort
kalli

kalli

21:00 Uhr, 13.04.2008

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Das ist eigentlich schon ein Beweis. Es gilt für jeden Radius, ist also allgemeingültig. Du kannst, wenn Du willst nochmal die Ableitungsregeln nachweisen. Das ist aber sicher nicht verlangt.

LG
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